Ist es legal den Inhalt einer gekauften CD auf dem PC zu speichern und CD danach zu verkaufen?

8 Antworten

Wenn du dabei keinen wirksamen Kopierschutz umgangen hast, ist das voellig in Ordnung und legal.

Du darfst dir von jeder Vorlage, die nicht offensichtlich rechtswidrig erstellt oder veroeffentlicht wurde, eine "private" Kopie ziehen. Was anschliessend mit der Vorlage geschieht, ist hierfuer voellig unerheblich. Die Kopie darfst du behalten.

Das ist die bisher einzige ganz richtige Antwort.

Es ist sehr spannend zu sehen, wieviel Unfug hier ansonsten geschrieben wird.

@Martin2011

sry. stimmt - ich war bei meiner antwort durch eine (heimische) diskussion beirrt worden.

Nein, auf keinen Fall!

Das kannst Du bestimmt auch begründen. Oder?

@Martin2011

Wenn etwas illegal ist, muss man es wohl nicht mehr begründen, oder?

@LelouchRasin

Na ja, die Behauptung, etwas sei illegal, sollte man zumindest auf Nachfrage durchaus begruenden koennen.

Nach meinem bescheidenen Dafürhalten: Du erwirbst den Datenträger und hast damit verbunden gewisse Rechte, unter anderem die Vervielfältigung in privatem Rahmen - dafür zahlst du schließlich beim Kauf von Speichermedien (wie Rohlingen, Festplatten) auch Abgaben.

Was du danach privat mit dem musikalischen Erst-Datenträger machst, ist deine Sache (zB Verkaufen).

Anders sieht es freilich aus, wenn du die Musik-CD von vornherein kaufst, um sie weiterzuverkaufen (und eben ggf noch eine Kopie davon ziehst).

Freue mich stets über Nachfragen :)

Klingt fast gut.

Könntest Du Deinen letzten Satz auch begründen. Ich finde da einfach nichts, dass das verbieten würde.

@Martin2011

;)

Es ist nicht verboten, es sieht einfach nur anders aus: Es liegt dann eine gewerbliche Handlung vor, in deren Rahmen eine Privatkopie freilich nicht mehr in Frage kommt und die Kopie vielmehr weiterer Rechte bedarf.

@Droitteur

so ähnlich war bei uns die diskussion (vor allem, wenn das grundsätzlich so vom fragesteller gemacht wird) scheitern wird die beantwortung aber evtl. an der nachweisbarkeit (geschmacksänderung ist schließlich keine straftat).

@casala

Die Nachweisbarkeit ist von der Diskussion über die Materie unbedingt zu trennen, sonst kommt man ja nie voran, wenn du jedes Mal sagst: "Aber wer sagt, dass das auch wirklich der Datenträger ist und nicht gar ein ganz anderer?" und ähnliches ;)

Dann scheitert auch nicht die Beantwortung; allerdings womöglich der praktische Vorgang :)

@Droitteur

weshalb? das ergebnis der auswirkungen ist doch abhängig vom vorsatz. der praktische vorgang ist doch lediglich das vehikel.

@casala

Was weshalb? Sorry, komme nicht mit.

Okay, an alle Schlaumeier, die ein konstruktives "Nein" ohne jeglichen Kommentar verfasst haben: Wow, das ist so hilfreich.

Ich verstehe bei diesem Punkt einfach nicht, wie es dann legal sein kann, dass ich auf Musik über amazon zugreifen kann, die ich nicht einmal besitze? Da stimmt irgendwas nicht in der "Nein" Argumentation. Bitte mal etwas konstruktiver hier.

Nein. Das ist Hehlerei

...oder vielleicht noch §308 Stgb? Wäre ähnlich passend ;-(