Ist es juristisch OK, wenn man jemanden verflucht?

3 Antworten

Die angeführten Aussagen erfüllen keinen Straftatbestand.

Gegenbeispiel: Bei einer Verkehrskontrolle den Polizisten zu fragen "Wollen Sie mich f*cken?" erfüllt laut Rechtsprechung NICHT den Straftatbestand der Beleidigung...

Wünsche sind m.M.n. generell durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, auch wenn sie geschmacklos wären.

Das übersteigt die einfache Beschimpfung und man könnte das Ehrenbeleidigung nennen. Grenze zu Drohung. 

Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn liegt hier nicht vor.