Ist es illegal mit 18 mit einer 14 jährigen zusammen zu sein?

15 Antworten

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Also, da die Meinungen hier sehr unterschiedlich sind, hab ich noch mal nach gegoogelt.

Die rechtliche Sicht schaut definitiv so aus (zumindest in Österreich - aber meistens ists in Deutschland eh ähnlich)

  • Generell ist es verboten, wenn man als Erwachsener mit Kindern unter 14 Jahren Sex hat.

  • ab 16 Jahren ist Geschlechtsverkehr prinzipiell Zulässig, bis auf ein paar Ausnahmen (betrifft Schutzbefohlene - zB darf ein Lehrer nicht mit einem Schüler Sex haben)

  • Für die Altersgruppe der 14- und 15-jährigen gibt es folgende Regelungen:

- Für Erswachsene bis 20 Jahren ist der Sex mit 14-/15-jährigen prinzipiell erlaubt. Aber nur, wenn der Erwachsene die Zwangslange des Jugendlichen dabei nicht ausnützt (zB wenn ein Mädchen betrunken ist). Und der Sex darf nicht bezahlt werden.

- Für Erwachsene ab 21 Jahren ist es im Prinzip ähnlich, wie für die Erwachsenen bis 20 Jahren. Nur dass zusätzlich die Regelung dazu kommt, dass für den 14-/15-Jährigen Jugendlichen die Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung vorliegen.

Nachzulesen sind diese Sachen im Strafgesetzbuch unter § 174, 176 und 182

gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html

gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html

gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Ein kleiner Fehler liegt da noch vor:

§176 StGB stellt sexuelle Handlungen jeder Art mit Personen unter 14 unter strafe. Unabhänig davon wie alt der "Täter" ist. Es würde also auch jemand der 17, 14 oder 13 ist eine Straftat begehen wenn er Sexuellehandlungen an einer Person unter 14 vornimmt.

Wenn beide unter 14 ändert sich nichts an der Strafbarkeit, nur kann man dann keinen vor Gericht stellen da man mit 13 Schuldunfähig ist.

@Aronphoenix

Ja das stimmt. Vor 14 Jahren ist generell Sex verboten. Das heißt, selbst zwei 13 Jährige dürften nicht miteinander Sex haben.

Ich habe das Speziell auf Erwachsene angesprochen, weil sich ja die Frage auf einen Erwachsenen und einen Minderjährigen bezogen hat.

Aber klar, dass zwei 13-Jährige auch nicht dürften ;-)

@Linzerin83

Um nochmal ein bischen Verwirrung zu stiften xD:

Ganz verboten ist Sex unter 14 nicht. Jemand der 13 ist versößt nicht gegen das Gesetz wenn er Sex mit einer Person über 14 hat. Die Person die Ü14 ist dann natürlich schon.

Ist ein bischen sinnlos, aber naja. Deutsches Recht eben :D

@Aronphoenix

Pfff...

Das heißt dann praktisch, ein 13 Jähriger der mit einer 12 Jährigen zusammen ist, dürfte mit ihr Sex haben. Wenn sie in einem Jahr nochmal zusammen sind, dürfen sie mal ein Jahr keinen Sex haben. Ein Jahr später dann wieder schon, weil die damals 12-Jährige dann auch schon 14 ist.

Komische Gesetze!!!

@Linzerin83

Jaein.

Die 12 jährige ist ja unter 14, also ist Sex mit ihr Verbboten. Der 13 jährige ist auch unter 14 also ist sex mit ihm auch verboten.

Also begehen beide eine Straftat.

In der BRD kann man aber erst mit 14 vor Gericht gestellt werden, also können die rumfi... wie sie wollen, das wird (zumindest rechtlich) keine folgen haben.

Wird der 13 jährige 14, begeht er immernoch eine Straftat für die man ihn jetzt verurteilen kann.

Die jetzt 13 jährige hat sex mit jemandem über 14, sie begeht keine Straftat mehr.

Wenn sie jetzt noch ein jahr älter wird, also 14 ist und der Junge 15 können sie den rest ihres Lebens rummachen wie sie wollen, zumindest wegen dem alter müssen sie sich keine Sorgen wegen dem Gesetz machen.

Das ist wirklich ziemlich sinnfrei, aber ich denke mal als man dieses Gesetzt beschlossen hat wurde mehr darauf geachtet wie das bei den Wählern ankommt, also darauf wie sinnvoll es ist.

Ich habe übrigens noch nie von eimem Fall gehört bei dem ein 14 jähriger nach §176 StGB verurteilt wurde. Wenn da einer nen Link hat wäre das mal ganz interesant ob sowas schonmal vorgekommen ist.

@Aronphoenix

Danke für die genaue Aufklärung.

Ich nehme an, du bist selber im juristischen Bereich tätig, weil du dich so gut auskennst.

@Linzerin83

Ne, ist mehr ein Hobby von mir. Aber grade solche sachen die oft falsch gemacht werden finde ich interesannt.

@Aronphoenix
Wenn beide unter 14 ändert sich nichts an der Strafbarkeit

Doch. Nur nicht so leicht ersichtlich.

nur kann man dann keinen vor Gericht stellen da man mit 13 Schuldunfähig ist.

Natürlich kann man - und tut es auch. Ab 7 ist man deliktfähig.

Nur ist Sex vor 14 halt kein Delikt, sondern nur der Sex von Ü14 mit U14 (Freiwilligkeit vorausgesetzt).

@Aronphoenix
Ich habe übrigens noch nie von eimem Fall gehört bei dem ein 14 jähriger nach §176 StGB verurteilt wurde. Wenn da einer nen Link hat wäre das mal ganz interesant ob sowas schonmal vorgekommen ist.

Mit einem Link kann ich zwar nicht dienen, aber das wird es schon geben.

Nur gilt hier Jugendstrafrecht, wir reden hier also eher von einer Ermahnung.

Üblicherweise werden etwaige Verfahren aber eingestellt.

@Linzerin83
Das heißt dann praktisch, ein 13 Jähriger der mit einer 12 Jährigen zusammen ist, dürfte mit ihr Sex haben. Wenn sie in einem Jahr nochmal zusammen sind, dürfen sie mal ein Jahr keinen Sex haben. Ein Jahr später dann wieder schon, weil die damals 12-Jährige dann auch schon 14 ist.

Nein, heißt es praktisch nicht.

13 & 12 ist legal und bleibt es auch, wenn einer von beiden eher 14 wird.

Die Strafbarkeit setzt eine gewisse Erheblichkeit der Tat voraus, die in dem Fall schlicht nicht gegeben ist.

Nach § 182 StGB Ziffer 1

macht sich strafbar, wer über 18 Jahre mit einer Person unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt.

Nach Ziffer 2 macht sich jemand strafbar, der über 21 Jahre an jemand unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt.

Erstattet jemand Strafanzeige oder wird in besonderen Fällen ein öffentliches Interesse bejaht, hat das Gericht zu klären, ob die Tat, die angeklagt ist, mit einer geringen Schuld ohne Strafe ausgeht.

Hier wird die Reife der minderjährigen Person eine erhebliche Rolle spielen.

Aber auch das Vorgehen der Person, die über 18 Jahre ist, wird das Gericht beurteilen müssen.

Ob also bestraft wird oder nicht, wird konkret im Einzelfall festgestellt werden müssen.

Dies gilt natürlich nur für einvernehmlichen Sex - also auch ohne Fremdeinwirkung über Alkohol -

Das ist nicht mehr wirklich aktuell und auch nicht so wirklich richtig.

illegal ist es nicht!!

falls ihr weiter gehen sollte als händchenhalten usw und scließlich geschlechtsverkehr ausübtkann es wenn ihr euch danach streitet und sie eine kleine "hexe" ist kann sie das zuvor geschehene als verführung minderjährige oder sogar auch vergewaltigung an prangern

ich wäre vorsichtig!!

"verführung minderjährige".

Na das würde ja nun nichts schaden, denn das ist in der BRD keine Straftat.

Geschlechtsverkehr ist meines Wissens ab 14 erlaubt.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, ab wann es sich um Verführung minderjähriger handelt, und wann nicht.

Ich glaube, der Altersabstand darf nicht mehr wie 4 Jahre betragen (oder warens doch 5?)

Weil sonst wäre es ja auch, wenn ein 18-jähriger mit einer 16- oder 17-jährigen zusammen wäre, auch illegal.

Abgesehen von der rechtlichen Seite wäre das für mich ein Ausnutzen der Unerfahrenheit eines heranwachsenden Mädchens.

@altermann58

Tja ob es moralisch richtig ist, ist natürlich eine andere Sache ;-)

Aber ich denke, das kommt immer auf die Reife der jeweiligen Personen drauf an.

Mal zur Rechtlichen seite: Nichts in dieser Antwort ist richtig.

Den Akt selbst darfst Du nicht vollziehen! Strafbar.Du würdest ja dann als Erwachsener mit einem Kind... Zusammensein kann dir ja niemand verbieten

Ab 14 darf man selber entscheiden ob oder nicht..

@xTheEuler

Lies doch nochmal im Gesetz nach bevor du hier irgendetwas verzapfst.

@BioCookie

Im Gegensatz zu dir hat er das (Scheinbar). Sofern du Euler meinst.

@BioCookie

Ich glaube eher du, den er hat recht:) AB 14 darf man selbst entscheiden!