Ist es für eine Bank verdächtig wenn ich wöchentlich 1000 Euro Bar auf mein Konto einzahle?

12 Antworten

Ein Tausender pro Woche ist schon recht üppig.

Die Bank wird das nicht groß interessieren. Das Finanzamt wird aber danach schauen. Wenn also das Finanzamt hiervon Wind bekommt, wirst du mit Sicherheit gefragt, woher das Geld stammt. Spätestens dann bist du fällig.

Schwarzarbeit ist heute auch nicht mehr so einfach wie früher. Um dir das Geld geben zu können, müsste ja irgendjemand bezahlen. Das heisst, das Geld, welches du erhältst, muss ja woanders abgehoben werden. Das heisst, es muss bei deinem potentiellen Arbeitgeber auch schon aus einer schwarzen Kasse kommen.

Wäre es möglich vielleicht im Ausland, sagen wir mal in Mexiko (lol) ein Konto zu eröffnen und das Geld dort einzuzahlen? Das FA ist in solchen Ländern bekanntlich nicht so penibel wie hier :D

@EinstAstral

Wenn du es bar machen wolltest, dann müsstest du jede Woche nach Mexiko fliegen. Da würde wohl das Geld schon für den Flug draufgehen. 

Ansonsten bliebe nur die Überweisung. Mit dieser hättest du dann das selbe Problem, da du dein Bargeld ja bei einer deutschen Bank einzahlen und überweisen müsstest. 

Das kann so nicht funktionieren wenn es legal sein soll! Ab 450€ im Monat bist du Sozialversicherungspflichtig, das heißt dir wird neben deiner Lohnsteuer, Beiträge die deinem Verdienst entsprechen an die jeweiligen Versicherungen abführen. Das wird normalerweise von deinem Arbeitgeber so gehandhabt, was du da machst ist definitiv schwarz arbeiten! Da kommt dann einiges auf dich zu, allen voran strafzahlungen wegen Steuerhinterziehung usw...

Mein Gott, ich schrieb "würde"! Noch habe ich kein Geld bekommen und eingezahlt erst recht nicht, also habe ich mich nicht strafbar gemacht. Ich wollte nur mal etwas genauer wissen wie die Sache so läuft ^^

Wie viel du nebenbei auf dein Konto einzahlst, geht keinem etwas an. Und die Bank wird da in keinster Weise etwas daran auszusetzen haben.

Erst ab 10.000€ musst du nachweisen woher das Geld kommt. 

Ich dachte schon ab 5.000 Euro?

@EinstAstral

Dies ist rein rechtlich falsch. 10.000€ ist die derzeit gesetzliche Grenze

Der Bank ist es an und für sich egal, woher dein Geld kommt.

Allerdings ist für das Finanzamt ein stetiger Bargeldeingang höchst interessant.

Das Geldwäschegesetz greift aber erst bei 5.000 €

Das heißt also, selbst wenn ich auf konstanter Basis 4.999€ einzahle, kann mir nix passieren weil der Betrag unter 5.000 Euro ist? 

@EinstAstral

Ab 5.000 € ist die Bank VERPFLICHTET, das zu melden.

Natürlich kann einem aufmerksamen Angestellten auch eine gehäufte Menge Bargeld in einer bestimmten Periode auffallen.

Wenn es dafür keine Erklärung gibt, kommt ja auch schnell der Verdacht, der Finanzierung illegaler Geschäfte oder des Terrorismus

die bank "juckt" das nicht, aber das FA und die bank meldet deine einkünfte ja dem FA...

falsch ..die Bank meldet nichts dem Finanzamt ausser Kapitaleinkünfte (Zinsen) .. aber sie ist verpflichtet sich über ungewöhnliche Transaktionen zu informieren und bei verdacht auf Geldwäsche Meldung zu machen (and die Polizeibehörden)

Ausserdem muss die Bank alle Kontoauszüge 10 Jahre aufbewahren, wenn das FA also in ein paar Jahren irgendeinen Verdacht gegen Dich hat, verlangen die die Herausgabe und dann zahlst du im Nachhinein mit Zinsen und Zinseszinsen und doppelt wegen Steuerhinterziehung, plus Strafrechtliche Verfolgung. Darum würde ich es mit 10x überlegen, ob du das in Bar einzahlst. 

@juergen63225

ausser Kapitaleinkünfte (Zinsen) ..

was ist also falsch an meiner antwort??????

@juergen63225

Was macht denn eine "ungewöhnliche Transaktion" aus? Ich meine, wie kommt denn der Verdacht, wenn ich nicht gerade eine fünfstellige Summe einzahle? Ich würde gerne wissen wie das FA so etwas handhabt und nach welchen Kriterien etwas als verdächtig gilt.

@EinstAstral

Eine einmalige Bareinzahlung ist ja auch nicht sonderlich verdächtig. Wenn das dann regelmäßig passiert, fällt das schon auf. Dafür hat die Bank Computerprogramme, die das überwachen.

Die Bank will ja nicht mitschuldig sein, wenn du Geldwäschegeschäfte betreibst.