Ist es ethisch vertretbar ein ungeborenes, behindertes Kind abzutreiben?

14 Antworten

Es ist ethisch Vertretbar sich dagegen zu entscheiden, die Pflege für ein solches Kind kann ein Leben lang anhalten und die Belastung ist nicht gerade gering. Viele Leute kritisieren diese Einstellung aber bei schwerwiegenden Behinderungen kann es eine Riesenlast sein und wenn man nicht die Zeit dafür erübrigen kann oder will - ist es vertetbar. (Kommt natürlich auch auf die Art der Erkrankung an)

Hallo,

Ich denke nicht,dass es ethisch vertretbar ist niemand hat das Recht über Leben und Tod zu entscheiden.Außerdem ist es wichtig zu wissen was für eine Art Behinderung es ist viele können ein normales Leben auch mit Behinderung führen.Wenn man sagt eien behinderten Mensch darf man abtreiben,weil es behindert ist denkt man ja dieser ist weniger Wert als ein normaler Mensch das geht natürlich nicht.

LG

Bereits im Jahr 1995 wurde die so genannte embryopathische Indikation abgeschafft.

Nur weil ein Ungeborenes eine Behinderung hat, darf also keine Spätabtreibung vorgenommen werden.

Aber laut § 218a Absatz 2 (medizinische Indikation) ist der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch dann nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

Zwei Ärzte müssen zu dieser Überzeugung kommen: derjenige, der die Indikation stellt, und ein anderer, der den Abbruch macht. Beide müssen dafür die gegenwärtigen und die zukünftigen Lebensumstände der Schwangeren in Betracht ziehen und der Frau vor dem Abbruch eine Beratung über Lebensperspektiven mit dem Kind anbieten.

Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, eine Schwangerschaft aus medizinischer Indikation in jedem Stadium zu beenden, es gibt keine Einschränkung bezüglich der SSW. In einem fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium, in dem der Fötus außerhalb der Gebärmutter lebensfähig wäre, wird der Fetozid vor einem Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, um eine Lebendgeburt zu verhindern. Der Eingriff muss vor Einsetzen der Eröffnungswehen erfolgen, da mit Beginn des Geburtsvorgangs das Ungeborene juristisch als Person gilt und der zu diesem Zeitpunkt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ein Tötungsdelikt darstellt, der strafrechtlich verfolgt wird.

Die Mehrzahl der mit medizinischer Indikation vorgenommen Abbrüche werden letztlich aufgrund einer diagnostizierten Embryopathie durchgeführt. Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik liegen bei 88 Prozent der Spätabtreibungen schwerwiegende klinische Befunde vor, darunter schwere Chromosomenanomalien, fehlende Nieren oder fetale Tumoren. Mindestens 50 Prozent der Kinder hätten keine Chance, das erste Jahr oder auch nur ihre Geburt zu überleben.

Ich kann nur jedem wünschen, niemals eine solch qualvolle Entscheidung treffen zu müssen. Wenn es dann aber doch so sein sollte, befürworte ich, dass man in seinem Heimatland legale Möglichkeiten findet und nicht ins Ausland reisen muss.

Alles Gute für dich!


carn112004  17.04.2016, 18:27

Gut die Rechtslage geschildert; ich will nur nochmal, auf das hinweisen, was man als Heuchelei sehen könnte:

"Nur weil ein Ungeborenes eine Behinderung hat, darf also keine Spätabtreibung vorgenommen werden."

"Die Mehrzahl der mit medizinischer Indikation vorgenommen Abbrüche werden letztlich aufgrund einer diagnostizierten Embryopathie durchgeführt. "

und noch eines:

"liegen bei 88 Prozent der Spätabtreibungen schwerwiegende klinische Befunde vor, "

wie schwer sind die Behinderungen/Gesundheitsprobleme der verbleibenden 12%?

Und hast du vielleicht eine Quelle für diese Zahlen? (damit ich da weiterlesen kann und vielleicht selbst die Antwort finde)

isebise50  17.04.2016, 19:07
@carn112004
  • Die in deinen Augen Heuchelei erklärt sich von selbst. Wenn der Abbruch der Schwangerschaft angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, aber nicht aufgrund einer Behinderung des Kindes, ist dies zumeist schon zu Beginn der Schwangerschaft bekannt. Dann kann ein Abbruch nach Fristenregelung vorgenommen werden und taucht nicht in der Statistik auf. Die eine trügerische Sicherheit bietende Pränataldiagnostik liefert aber erst spät (nach der 14.SSW) gegebenenfalls "schlechte" Befunde.
  • Meistens tagt ein sogenannter „Ethikrat“ im Krankenhaus über den eventuellen Eingriff. Nur wegen z.B. eines Klumpfußes wir kein Kind abgetrieben.
carn112004  19.04.2016, 07:08
@isebise50

Die Heuchelei kann darin gesehen werden, dass wie du sagst:

a) "weil ein Ungeborenes eine Behinderung hat, darf also keine Spätabtreibung vorgenommen werden."

wegen Behinderungen keine Spätabtreibungen vorgenommen werden dürfen

b)"Die Mehrzahl der mit medizinischer Indikation vorgenommen Abbrüche
werden letztlich aufgrund einer diagnostizierten Embryopathie
durchgeführt.
Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik liegen bei 88
Prozent der Spätabtreibungen schwerwiegende klinische Befunde vor, "

bei der Mehrzahl der Spätabtreibungen der Anlass der Abtreibung die Feststellung einer Behinderung ist, in dessen Folge sich dann nach Einschätzung des Arztes eine Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren ergibt.

Wenn das Gesetz sagt, aus irgendeinem Grund Y darf X nicht gemacht werden, aber jeder weiß, dass in bestimmten Konstellationen eben X aufgrund von Y gemacht wird, dann ist Heuchelei zumindest nicht unpassend. Trifft ja uns alle.

annemarie37  21.04.2016, 16:30
@carn112004

Was soll denn daran "Heuchelei" sein, wenn der Arzt befindet, die Belastung durch ein behindertes Kind könne für die Frau, unter Berücksichtigung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse, eine unzumutbare schwerwiegende Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes zur Folge haben?

carn112004  21.04.2016, 17:00
@annemarie37

Das die Diskriminierung von behinderten doch gerade erfolgt, weil sie so eine Last sind.

Wenn man das hehre Ziel setzt "Lasst uns Behinderte nicht mehr wie eine unerträgliche Last behandeln, die uns stört, die wir verbannen, die wir vernichten." und nachher hat man ein Gesetz, was das vernichten legalisiert, wenn Behinderte eine unerträgliche Last darstellen, dann hat man sein hehres Ziel wenigstens teilweise hintertrieben.

Um es nochmal zu sagen: Den Vorwurf der Heuchelei richte ich da vor allem gegen die Gesellschaft und die Politik, die die Anti-Diskrimnierung auf so ein hohes Podest hebt und einen geradezu ächtet, wenn man mit irgendeinem "Sorry, auf behinderte Rücksicht nehmen, wäre uns gerade zu schwierig." daherkommt, wobei sie aber gleichzeitig an dem entscheidensten Punkt des möglichen Neins zu dem Menschen aufgrund der Behinderung, nämlich bei dem Ja der Mutter zu ihrem Kind, sogar das Vernichten bezahlt. Würden sie konsequent sein, müssten sie sich viel mehr darum bemühen, Familien mit behinderten Kinder zu helfen, und viel weniger auf Heiligenschein machen, wie toll sie doch gegen Diskriminierung agieren würden.

Abtreibungen finden immer bei Ungeborenen statt.

Ethisch vertretbar? Kommt darauf an, welche ethischen Grundsätze die Eltern verfolgen und um welche Behinderung es sich handelt.
Dann noch, ob die Eltern (in den meisten Fällen die Mutter, die sich hauptsächlich darum kümmern müsste) dieser Aufgabe eventuell über Jahre oder gar Jahrzehnte gewachsen wären.

Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ich könnte es nicht, weil ein Embryo recht früh schon sehr gut ausgebildet ist, er muss nur noch wachsen und groß werden, dann ist er ein lebensfähiges Kind. Ich finde, jeder Embryo eine Chance auf ein Leben verdient hat.