Ist es erlaubt vergessene Snacks aus dem Süßigkeiten Automaten mitzunehmen?

4 Antworten

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Denkansatz 1:
Rein theoretisch ist der Käufer des Riegels im Annahmeverzug, da er nach der Übereignung des Kaufpreises nicht die Ware angenommen hat. Der Riegel ist also noch Eigentum des Automatenbetreibers. Dieser darf ihn jedoch nicht nochmal verkaufen, weil er verpflichtet ist, dem Riegel dem Käufer zu übereignen, sobald er wieder auchtauchen sollte. Dies wird höchstwahrscheinlich nicht passieren. Eher wird der Automatenbesitzer den Riegel ein zweites Mal verkaufen, was zu einer irrsinnigen Verkettung rein theoretisch ungültiger Rechtsgeschäfte führt, von deren Ungültigkeit praktisch nie jemand erfahren wird.

Denkansatz 2:
Die Übereignung des Riegels findet gar nicht durch das Herausnehmen statt, sondern bereits durch Drücken des Knopfes. Damit war der Riegel bereits Eigentum des Käufers. Du könntest rein theoretisch einen Finderlohn von ein paar Bruchteilcent dafür verlangen, wenn du den Käufer rein theoretisch ausfindig machen könntest.

Praktisch kannst du den Riegel natürlich behalten. Das macht die Sache leichter und erspart der Theorie eine lange Kette chaotischer Zustände.

Nach so vieler Theorie, habe ich schon wieder Heißhunger auf Schoki bekommen. Der Ansturm auf denselben Automaten naht. Ob ich schon wieder Glück habe und Schoki for FREE stibitzen kann?! 4free oder not 4free, das ist hier die Frage.

Nach so vieler Theorie, habe ich schon wieder Heißhunger auf Schoki bekommen. Der Ansturm auf denselben Automaten naht. Ob ich schon wieder Glück habe und Schoki for FREE stibitzen kann?! 4free oder not 4free, das ist hier die Frage.

Das was du da gefunden hast wird als Fundsache eingestuft, da es höchstwahrscheinlich weniger als 10€ wert war. Erst ab Werten über 10€ ist man verpflichtet, die Fundsache entweder beim Fundamt abzugeben oder wenn möglich dem Eigentümer "zurückzuführen" (z.B. Geldbeutel mit Ausweis an die Adresse schicken oder so). Da kannst du dann auch Finderlohn verlangen aber des ist wieder was anderes.

Also keine Angst, strafbar gemacht hast du dich nicht! :)

natürlich... wenn einer sie vergessen hat rauszuholen dann darfst du sie nehmen...

Danke dir für deine Antwort. Mir fällt ein Stein vom Herzen.

hehe. keine ursache ;)

Der Riegel war ja bezahlt. Strafbar ist es sicherlich nicht.

Ich meine ja nicht den Riegel den ich bezahlt hatte, sondern den inliegend vergessenen der im Automatenschacht noch drinnen lag.

@seufzer33

Den meinte ich auch :-)

Ich hätte ihn auch mitgenommen.

Das nenn ich aber solidarisch

@seufzer33 Mit Menschen, die so gute Tipps geben, immer :-))

Ingwer Tee zum Abnehmen ?! Antwort von seufzer33 seufzer33 13.10.2014 - 11:50

Es ist ein Irrglaube das besondere Lebensmittel, Pillen oder Pulver Wundermittel zum Pfunde verlieren sind.

Ingwer-Tee hilft vorbeugend da er wärmend wirkt. Besonders im Winter ein Wohltat. Aber so zum abnehmen, davon weiß ich nichts. Klar kann so wie Chili unterstützend helfen, und trinken ist immer gesund.

Größere Erfolge erhälst du wenn du deinen Energieumsatz steigerst und die Kalorienzufuhr minderst. So verbrennst du mehr durch Bewegung als du zu dir nimmst durch Nahrung. Langfristig verlierst du damit Pfunde.

Also, Bewegung heißt das Zauberwort mit gleichzeitiger Ernährungsumstellung. Allein durch die Einnahme eines Lebensmittels, denke mal nicht. Wäre all zu schön, praktisch und bequem.

Nach diesem Zitat das meiner Wenigkeit angehört, neige ich um so mehr sozialistisch veranlagt zu sein oder auch noch zu werden.

Ich fixiere mich lediglich bei deiner Auswahl des Zitats mehr an die Tatsache das du mich bemerkt und im Forum verfolgt hast. Wie kommst du auf dieses Zitat? Ich dachte mit anderen kann ich prahlen und glänzen.