Ist es erlaubt Polizisten bei einer Personenkontrolle zu filmen?
Hallo liebe Community, meine Frage heute lautet, ob es erlaubt es einen Polizeibeamten zu filmen wenn man auf der Straße angehalten wird. Ich habe leider schlechte Erfahrung mit den Polizisten meiner Stadt gemacht, und würde gern in Zukunft dafür Beweiße haben was vorgefallen ist. Selbstverständlich habe ich nicht vor diese Videos zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Es dient lediglich zum Schutz meiner selbst.
Mfg Mo
12 Antworten
In NRW sind in Polizeiwagen auch Kameras eingebaut, schau im Bereich des Rückspiegels. Wenn die Kamera an ist, dann muß ein rotes Licht brennen.
Erlaubt ist das Filmen nur bei Kontrollen, wenn ein VErkehrsteilnehmer überprüft wird.
Ich denke sowas ist Dir als Privatperson auch erlaubt. Mit roter Leute !
Ich sehe darin kein Problem. Lediglich zur Veröffentlichung und verbreitung bräuchtest du die Einwilligung des Betroffenen nach 22 KunstUrhG.
Kannst du das bitte erläutern oder mit einem Fingertipp auf Quellen verweisen? Würde mich interessieren...
Benimm Dich so, wie es das Gesetz vorgibt, dann brauchst Du auch keine schlechten Erfahrungen sammeln.
Solange eine Aufnahme nicht gegen das REcht am eigenen bild verstößt, können Sie filmen, sowiel Sie wollen. Bei einer Personekontrolle Ihrer eigenen Person durch die Polizei käme ein solches Verhalten allerdings etwas befrendlich!?! Der Beamte könnte zurecht solche Aufnahmetätigkeit als die Amtshandlung störend und seine Privatsphäre verletzend betrachten!?!
Ja und? Der mag das als störend empfinden, auch zu Recht - das aber berechtigt ihn nicht dazu, ein Unterlassen durchzusetzen. :-) Und seine privatspähre wird auch nicht verletzt. Der wird ja bei der Arbeit gefilmt. :-)
Die Ausübung seiner hoheitlichen Aufgabe wäre gestört und er kassiert den Apparat bis zur Klärung des Sachverhaltes einstweilen ein.
Der mag das als störend empfinden, auch zu Recht - das aber berechtigt ihn nicht dazu, ein Unterlassen durchzusetzen.
Doch .. genau dazu wäre er bei einer Störung berechtigt .. gem. §164 StPO
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__164.html
Und seine privatspähre wird auch nicht verletzt. Der wird ja bei der Arbeit gefilmt.
Die Privatsphäre endet nicht mit dem Beginn des Dienstes, die gilt selbstverständlich trotzdem, so wie bei jeder anderen Person auch.
was für einen Schutz sollte das haben, da es vor Gericht nicht zugelassen würde.
Ich sehe keine Grund der die zulassung vor Gericht hier einschränkt? O.o Bitte hier einen verweiß auf die Quelle.
Das sieht die Rechtsprechung mittlerweile etwas anders.