Ist es erlaubt ohne Führerschein zufahren?

21 Antworten

Grundsätzlich gilt die StVO nur auf der sogenannten "öffentlichen Verkehrsfläche"

Somit alle Straßen und Zonen, die man ungehindert befahren kann bzw. darf.

Die Teilöffentlichen, wie z.b. die Großparkplätze von Einkaufszentren, werden von Privat dann auch in dieses Gesetz eingeschlossen:

Wer kenn nicht das schöne Schild:

"Hier gilt die StVO"

Aber Obacht! Mancher Parkhausbesitzer hat da so seinen eigenen Busgeldkatalog entwickelt! Benutzungsbestimmungen ruhig mal durchlesen.

Feldwege sind idR. privat, wenn sie nicht als Flurbereinigungsweg von der Gemeinde verwaltet wrden.

Im letzteren Fall, sind sie dann eindeutig dem öffentlichen Straßenverkehr zuzuorden.

Ob ich diesen dann auch benutzen darf, entscheidet ein Schild.

Private Feldwege, Wälder, und sonstige Flächen, die nicht gerade angelegt, bestellt oder mit Nutzpflanzen bewachsen sind, müssen für Erholungssuchende begehbar sein,

somit sind sie teilöffentlich und was die Wege betrifft,

dann eben auch von der StVO betrichen. Die Benutzung duch Fahrzeuge kann hier dann wieder durch Schilder geregelt sein.

(OK, wenn der Weg sich mehr oder weniger als ein Schlammpfad outet, wo außer einem Panzer nichts Anderes fahren könnte, eben nicht.

Die besagten Nutzflächen auch "Felder" genannt, sind rein privater Grund und dürfen von Dritten "eigentlich" nicht betreten werden.

Auch ist es verboten, seinen vielleicht verwurmten Köter in eine Futterwiese scheißen zu lassen!

Wenn man über eine frische Saat läuft, kanns dann schon mal passieren, daß der Herr Ökonom mit dem Prängel wedelt!

Also um die Sache endlich zu beantworten, auf dem Felde selbst, bräuchtest Du keine Fahrerlaubnis und somit auch keinen Führerschein.

Das Pflichtversicherungsgesetz und sonstige andere Gesetze und Verordnungen sind davon natürlich nicht ausgeschlossen! Du darfst auf Privatgelände niemanden ohne Fahrerlaubnis kaputtfahren...und mit natürlich auch nicht! Auch das Fahrzeug sollte z.B den Umweltschutzbestimmungen entsprechen....usw.

Zum hinkommen über öffentliche und teilöffentliche Fläche brauchst Du die FE dann schon. Und dabei ist es ganz egal, ob der Feldweg Dir gehört, oder nicht. Wenn er von Dritten begeh und befahrbar ist, geht an der FE kein (Feld)weg vorbei!

Gruß aus Oberfanken (Bayrische Besatzungszone) Mike

Eine Fahrerlaubnis ist erforderlich für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit bestimmten Fahrzeugen. Ein Traktor gehört grundsätzlich zu diesen Fahrzeugen - Ausnahme Drosselung auf 6 km/h. In aller Regel wird jedoch ein eigenes Feld nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören.

Ich kanns zwar nicht mit 100 prozentiger sicherheit sagen aber meines wissens nach darfst du auf Privatgrund fahren wie du willst, egal ob mit oder ohne Führerschein.

Zaun oder nicht sollte da keine Rolle spielen.. du darfst halt nicht vom Privatgrund runter!!

kurz gesagt:

Schlepperfahren ohne FE auf Privatgrundstück ja (mit Erlaubnis des Eigentümers)

im öffentlichen Verkahrsraum allenfallls einen 6 km/h Schlepper und erst ab 15

siehe hier :

"...Traktor ohne Führerschein fahren?

Im Regelfall ist es nicht erlaubt, einen handelsüblichen Traktor ohne
Führerschein zu fahren. Jedoch gibt es wenige Ausnahmen, aufgrund derer
es erlaubt ist, einen Traktor auch ohne Traktorführerschein zu fahren.

Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr
stattfindet, darf ein Traktor auch dann gesteuert werden, wenn der
Fahrer gar keinen Führerschein besitzt und über keine dahingehende
Ausbildung verfügt. Jedoch ist hier eine Erlaubnis des
Grundstückeigentümers notwendig.

Zudem gehören Traktoren laut Verkehrsrecht zu den wenigen
Fahrzeugtypen (zu denen auch selbstfahrende Zugmaschinen gehören), die
auch ohne Führerschein und besondere Ausbildung gesteuert werden dürfen –
jedenfalls wenn Sie aufgrund ihrer Bauart nur eine geringe
Höchstgeschwindigkeit fahren können.

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 4 Abs. 1 ) benötigt man für
„Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (…) mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h“ keinen Führerschein.

Fällt

ein Traktor in diese Kategorie, darf er also auch ohne Führerschein

gefahren werden. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.

Zu bedenken ist jedoch, dass die wenigsten Traktoren über eine
Höchstgeschwindigkeit von nur 6 km/h verfügen. Nach aktuellen
Gerichtsentscheidungen ist es auch nicht mehr zulässig, einen Traktoren
so umzubauen, dass er nur noch diese Geschwindigkeit fahren kann.
Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass ein Traktor ohne
Führerschein in den allermeisten Fällen nicht gefahren werden darf."...

wenn es land ist das sich im besitz deiner familie befindet(solange es nicht verpachtest ist) kannst du machen WAS DU WILLST auch ohne umzäunung wenns nicht dein land(oder es ist verpachtet) ist du aber eine genehmigung des eigentümers(pächters(=mieter)) hast(mündlich lang aus bei nachbarn oder guten bekannten) dann kannst du auch machen WAS DU WILLST nur auf öffentlichem land darfst du nicht(beim überqueren einer strasse wird schon keiner was sagen du solltest dann aber besonders vorsichtig sein)