Ist es erlaubt jemanden öffentlich an den Pranger zu stellen?Trotz Schuld
Ich hab ein Problem, Ich schulde einer älteren Dame 34 Euro... Ein kleiner Betrag aber momentan kann ich keinen Euro bezahlen, bzw zurück geben! Sie erzählt es momentan im ganzen Haus rum das ich drohend vor ihr gestanden hätte und sie angst vor habe... Ich hab lediglich gesagt hier sind schon mal 10 Euro den rest bekommen Sie noch aber auch nur wenn sie ab sofort hier die Klappe halten was die anderen Mitbewohner angeht ... Sie stellt mich als Monster und schläger hin ...( hab mich noch nie geschlagen, auch nicht als KInd oder Jugendlicher) Sie hat nun einen zwei Seiten Brief geschrieben wo das alles drin steht unter anderem das ich mit Drohenden positionen vor Ihr gestanden hätte ... Würd ich das Geld nicht zahlen hängt Sie den Zettel zum Schutz in den Hausflur und von innen an Ihre Küchenfenster ! Ist das rechtens?
4 Antworten
Da hat sich die gute Dame vermutlich schon wegen versuchter Nötigung ( § 240 StGB ) strafbar gemacht. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn in ihrem Brief gar keine Unwahrheiten stehen. Allerdings warst Du mit Deinem Verhalten auch nicht viel besser, da Du die Rückzahlung ja ebenfalls mit einer Bedingung verknüpft hast. Du solltest versuchen, die Sache so schnell wie möglich vom Tisch zu bekommen - durch Rückzahlung des Geldes. Wenn Du es drauf ankommen läßt, könnte man nicht so richtig sagen, wie es ausgeht.
Darlehen dieser Art haben ausschließlich die vereinbarte Laufzeit^^ Und so lange sich der Schuldner nicht im Verzug befindet, ist auch nix zurück zu zahlen.
aber selbst wenn ich mit der Zahlung im Rückstand bin kann Sie doch nicht solche Sachen aufhängen oder? Sie gibt mir 8 Tage zeit sonst würde sie es aus angst aufhängen ... Also wortwörtlich stehts so drin ! Könnte ich in dem Falle die Polizei rufen und könnte diese die alte Frau auffordern es abzuhängen ?Vielen Dank an euch allen
Ja, könntest Du. Da die Polizei nun mal auch dazu da ist, Straftaten zu verhindern beziehungsweise deren Begehung zu beenden, werden die sich auch drum kümmern. Aber: Warum hängst Du den Wisch dann nicht einfach selbst ab? Das wäre im Rahmen der Notwehr eine völlig legitime Handlung. Ehre ist nämlich auch ein notwehrfähiges Rechtsgut.
Da hast du recht aber wenn Sie die Zettel auch von innen an Ihre Küchenfenster hängt komm ich da schlecht dran :P ... Das gleiche was Sie jetzt mit mir macht hat sie schon mit der Vermieter vor einem Jahr gemacht wegen einer Mieterhöhung :D 81 Jahre alt die Frau und nicht zu stoppen ... Aber gut zu wissen das die Polizei sowas beenden darf :) Vielen vielen Dank für deine Infos :)
Wenn Sie in Not wäre müsste sie den zettel jetzt und sofort aufhängen, weil sie in Gefahr ist.
Diese Gefahr tritt nicht ein, weil Zeit vergeht !
Was die Oma da veranstaltet ist ein Mal kreuz und quer durchs Strafgesetzbuch : Nötigung, Drohung, Beleidigung, Üble Nachrede.
Im Hausflur kannst Du den Zettel abreißen. Den Brief in ihrem Küchenfenster könntest du nur auf dem Rechtsweg wieder weg bekommen, wenn die Frau es nicht freiwillig macht. Natürlich ist die Aktion der Frau u.U. verleumderisch, aber ohne rechtlichen Beistand(Anwalt) geht gar nichts. Ist nun mal Gesetz in Deutschland.
Greife nicht zu verbotener Eigenmacht ! Damit würdest Du Dich ins Unrecht setzen. Ein Rechtsstreit lohnt sich nicht.
Die Dame kann tatsächlich aus Angst so handeln. Sie hat Dich als bedrohlich empfunden und an den Gefühlen, die die Frau hatte, kann man nun mal nichts ändern.
Du solltest Dich zurückhalten und sie in Ruhe lassen. Wenn Du Geld hast, um es zurück zu erstatten, dann nehme Dir einen Zeugen bei der Geldübergabe mit.
Mache keine große Sache aus dem Vorfall - vielleicht beruhigt sich dann alles wieder.
Die Frage ist ja jetzt ob es rechtens von Ihrer Seite her ist!!? Wenn Sie angst hätte ist das ja ok oder auch nicht aber darf man sowas in die Fenster hängen obwohl es ja nicht rechtlich geklärt wurde... Es gibt keine Zeugen das ich sie bedroht habe oder nicht .... Ich habs auch nicht getan, aber könnte man meinetwegen die Polizei kontaktieren wenn man solche Zettel von sich im Fenster liest?
Sie darf in Ihrer Wohnung aushängen, was sie will, solange sie niemanden bedroht, beleidigt oder einer Straftat bezichtigt. Je ruhiger Du diese Sache übergehst, desto besser für Dich. Sollte dich jemand ansprechen, bleibe gelassen und erkläre Dich.
Glaube mir, so erledigt sich das von alleine.
Ich habe natürlich keine Kenntnis von den Inhalten des Aushanges, aber lasse die Dinge auf Dich zukommen. Je unaufgeregter Du das handhabst, desto glaubwürdiger wirkst Du.
Ich glaube nichts , kein guter Roman !
Wie ich glaube nichts, kein guter Roman ? Die Antwort verstehe ich nicht wirklich!
Nein, er hat sich für "zur Zeit Zahlungsunfähig" erklärt !
Er ist also "willig".
Fraglich ist, ob er in Verzug ist. Darlehn auch dieser Art haben bestimmte einzuhaltende Laufzeiten !