Ist es erlaubt einen E-Scooter ohne Straßenzulassung wie einen normalen Roller über die Straße zu treten?

2 Antworten

Solange Du das Vehikel ohne eingeschalteten Motor bewegst, darfst Du es auch im öffentlichen Strassenverkehr benutzen.

deruser1973  20.06.2017, 14:05

Auf dem Gehweg, denn von der Straße würde ich ihn rammen... 

Spielzeug hat auf der Straße nix zu suchen... 

Parhalia2  20.06.2017, 15:18
@deruser1973

Hey @deruser1973 , 

ich rede hier ganz allgemein von der Bewegbarkeit eines solchen Vehikels ( ohne Motorkraft )  im öffentlichen Strassenverkehr.

Es kann ja auch Strassen ( klar : Ausgenommen Autobahnen und besondere Bundesstrassen ) geben, wo es weder Bürgersteig noch Radweg oder Seitenstreifen gibt .

Also sei' bitte nicht so garstig und rücksichtslos...😉

Kinder kommen halt manchmal auf seltsame Gedanken und / oder sind sich der Gefahren des öffentlichen Strassenverkehrs teilweise nicht bewusst.

KoepenickDrums 
Fragesteller
 20.06.2017, 20:21
@deruser1973

Einen 25km/h schnellen Roller mit 500W Motor mit Beleuchtungsanlage und ABS als Spielzeug zu bezeichnen ist natürlich legitim. Der einzige Unterschied zu einem normalen Roller ist der Sitz, Blinker und Außenspiegel. Der Grund warum kein Erwachsener so ein Ding fährt, ist, weil die eben keine Zulassung in D kriegen. Oder sind Motorroller auch Spielzeug?
Aber danke für die Emotionen, ich war jedoch eher auf der Suche nach Wissen.

Parhalia2  21.06.2017, 09:55
@KoepenickDrums

Wie gesagt @KopenickDrums,

solange der Motor nicht in Betrieb ist ( per separatem Schalter deaktiviert oder Akkuverbindung anderweitig getrennt ), dann darfst Du das Fahrzeug zumindest überall schieben, oder auf Gehwegen oder Seitenstreifen auch mit Fussantrieb wie bei einem echten Tretroller bewegen.

Im Sinne der StVO wird so ein Fahrzeug mit deaktiviertem Motorantrieb dann unter dem Paragraf 24 als "Besonderes Fortbewegungsmittel" bezeichnet und somit findet Paragraf 25 StVO ( Fussgänger ) allgemeine Anwendung.

Siehe auch hier :

http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002f_fahrrad/kickboard.htm

nur wenn er als e-roller betriebsunfähig ist,also ohne akku

Parhalia2  20.06.2017, 15:35

Solange der Motor nicht aktiviert / benutzt wird, darf das FZG sogar prinzipiell auch funktionsfähig sein. 

Im Sinne gegenseitiger Rücksichnahme darf man sowas dann sogar auch auf der Strasse schieben, wenn es weder Bürgersteig / Radweg noch Seitenstreifen gibt.

Ich hatte diesbezüglich hier sogar selbst mal eine Fragestellung ( als Parhalia oder Parhalia2 ) , ob ich bei einer funktionsfähigen Mofa zumindest den Motor ( einstimmig verneint in diesem Bezug ) zur Erleichterung der Verbringung von A nach B schiebenderweise angetrunken nutzen könnte.

Schieben ohne Motorkraft aber grundlegend : "Ja" , auch ohne Ausweichalternative auf einer Strasse.

Gemäss der Fragestellung denke ich aber eher mal an sowas hier :

http://m.jago24.de/item/3333313931?origin_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F&gclid=CIv13ZnEzNQCFemd7Qodw4kD-w&utm_source=googleshopping&utm_medium=CPC&utm_campaign=PSM&partner=71

Da wäre es für den Fall der Fälle wirklich sinnvoll, die elektrische Verbindung vom Akku zur Elektronik / zum Motor für "den Fall der Fälle" wirklich vor Beginn der Verbringung zu trennen. 😉