Ist es erlaubt, einen 7,5t LKW im Wohngebiet abzustellen?

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Bis 7,5 Tonnen darf er dies, darüber gilt StVO §12:
3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
.
Abhilfe kannst du schaffen indem du dies regelmäßig dokumentierst mit am besten Foto und Datum und dann eine Anzeige bei der Polizei aufgibst.

Ab wann gilt es als regelmäßiges Parken?

@Flaek

Dies kann ein mehrmaliges Abstellen des Fahrzeuges zu den obigen Zeiten sein.

Er macht nichts verbotenes. Da wird nicht nur in deinem Wohngebiet gemacht. Alle wollen ihren Supermarkt immer gefüllt haben, überlege wie die Sachen nicht nur in den Supermarkt kommen, sondern das es auch eine Möglichkeit geben muss, Fahrzeuge abzustellen...

polizei anrufen die schleppen es ab obwohl im dem fall wirds schwer sein ein 7,5 t LKW wegzu schleppen daher werden sie höhstwerscheinlich einen aufkleber auf die tür packen vom LKW den man nicht abkleben darf wenn man dies doch tuht macht man sich strafbar,wird an die reifen ein eisen/metel ding drangemacht das , das LKW nicht wegfahren darf , bei dem anruf bei der polizei alles genau beschreiben.

stimmt wenn das öffentlicher parkplatz ist wirst kaum was machen können ^^

Und was ist mir der Regelung, dass man in Spielstraßen nicht parken darf?

@Flaek

Eine "Spielstraße" ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Spielstraße
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Wenn du einen verkehrsberuhigten Bereich meinst, dort darf nur auf ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden.
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Wenn der LKW nicht schwerer ist als für die Strasse zulässig, wirst Du wohl nichts machen können.

da kann man nichts machen, wenn es sich um oeffentlichen parkraum handelt ....