Ist es erlaubt, eine Leitplanke zu streichen/lackieren?
An meinem Garten führt eine Leitplanke vorbei, die mit der Zeit recht unansehnlich geworden ist. Die einst vorhandene Farbe ist komplett abgeblättert und seit Jahren hat sich seitens der Gemeinde niemand um eine Wartung gekümmert. Nun überlege ich, selbst "ans Werk" zu gehen und die Leitplanke zu lackieren, was sicherlich nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen würde, sondern auch meinem Garten besser zu Gesicht stünde (die Leitplanke bildet quasi eine Art Gartenzaun). Mein Garten befindet sich übrigens in einem verkehrsberuhigten Wohngebiet.
5 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da einfach selbst streichen darf. Da gibt es sicherlich 400 Verordnungen darüber, welche Konsistenz die Farbe haben muss, wie beim Streichen der Pinsel gehalten werden muss und so weiter. Hinterher wird es dir noch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt und du hast den Ärger damit. Aber frag doch mal bei der Gemeinde nach, was sie von deiner Idee halten.
Ich würde mal sagen, dass du das nicht darfst. Allerdings würde ich da am ehesten mal beim Ordnungsamt oder einer ähnlichen Einrichtung anfragen
Das darfst du nicht und dafür würde ich auch kein Geld ausgeben. Bring doch einen Bambuszaun zwischen Garten und Leitplanke an.
Die Leitplanke gehört dir nicht, und du veränderst durch das Lackieren das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend. Das trifft somit die Definition der Sachbeschädigung nach § 303 StGB.
Möglicherweise käme noch § 315b StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Betracht, aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Lass es lieber bleiben.
Würde mal mit der zuständigen Behörde reden bzw. Stadt. Die werden dir dann sagen ob das ok ist oder nicht. aber auf keinen Fall einfach so machen, das kann großen Ärger geben.