Ist es erlaubt auf einem Sonntag zu hämmern,bohren usw?

20 Antworten

Bei vorheriger Invormation der anderen Mitbewohner, wird es wohl bei einem Einzug nicht zu einem so grossen Streit kommen. Als Mitbewohner in das Geschehen mit einbeziehen. Vieleicht ist ja einer da, der sogar mithilft, Nach getaner Arbeit "ALLE" zu einem Grillfest einladen. So bist du auf dem richtigen Weg. Viel erfolg

Ob nur Nagel oder was auch immer: NEIN!

Viele haben sich gefragt, ob das Bohren am Sonntag überhaupt aus rechtlichen Gründen erlaubt ist. Es ganz klare Zeiten, in denen z.B. gebohrt, gehämmert werden darf, also lauter als Zimmerlautstärke. Gesetzlich (!) dürfen solche Arbeiten über die Zimmerlautstärke hinaus werktags von 7 bis 13 und von 15 bis 22 Uhr durchgeführt werden. Damit ist Bohren am Sonntag ist verboten. Das Bohren am Sonntag ist daher rund um die Uhr verboten, da der Sonntag Ruhetag ist. Allerdings gilt in einem solchen Fall: Wo klein Kläger, da kein Richter. Wenn sich keiner der Nachbarn beschwert, kann das Bohren durchgeführt werden. Woher soll man das aber vorher wissen? Wichtig ist auch zu wissen, dass abweichend von den gesetzlichen Ruhezeit auch weitere Regelungen zur den Ruhezeiten im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt sein können – hier können die Ruhezeit noch enger gefasst sein. Die betroffenen Nachbarn zu informieren bewirkt oft Wunder. Müssen an einem Sonntag einmal dringend solche Arbeiten durchgeführt werden, ist es für den Mieter auf jeden Fall sinnvoll, sich zunächst mit seinen Nachbarn und eventuell dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine friedliche Klärung zu erreichen. In den vielen Fällen ist es so, dass sich die Nachbarn – was das Bohren am Sonntag betrifft – viel kulanter zeigen.

Wenn dies keine gewerbliche Tätigkeit darstellt, also eine Art von Basteln/Heimwerken ist, ist dies grundsätzlich nicht verboten. Nur sobald man damit jemanden auch nur im geringsten in seiner Sonntagsruhe stört, ist dies nicht zulässig und kann mit Bussgeld belegt werden. Einzige Ausnahme davon wäre, man ist am Samstag davor eingezogen, dann ist das, jedoch auf Notwenigstes zulässig.

So etwas regelt die Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages sein muss.
Gibt es keine Hausordnung, die u.a. die Ruhezeiten im Haus regelt, kann man hämmern und bohren bis 22 Uhr.

Malkia, aber nur Werktags, nicht Sonntags, wäre dann trotzdem ein Verstoß gegen die allgemeinen Ruhezeiten (20 bis 6 Uhr und 13 bis 15 Uhr werktags, Sonn- und Feiertags durchgehend.

@albatros

Es gibt keine "allgemeinen Ruhezeiten" tagsüber oder an Sonntagen, (zumindest vom Gesetz her), diese "Ruhezeiten" können vom Vermieter per Hausordnung den Mietern auferlegt werden, um ein friedliches Miteinander im Haus zu gewährleisten, sind also quasi "intern".

Die einzigen gesetzlichen Ruhezeiten sind die, nach 22 Uhr (Immissionsverordnungen der Länder) und diese gelten auch ohne Hausordnung.

Nee, eigentlich nicht. Aber wenn es nur kurzzeitig ist wird wohl kaum einer meckern. Manche gehen halt die ganze Woche arbeiten und haben nur den sonntag dafür.