Ist es erlaubt als 13-jährige mit einem Volljährigen in ein FSK 16 Film im Kino zu gehen?

4 Antworten

Nein, das ist es nicht. Das Jugendschutzgesetz erlaubt nur in einem Fall die Missachtung des FSK Freigabealters, naemlich bei Kindern ab 6 in Begleitung einer sorgeberechtigten Person (i.d.R. ein Elternteil), wenn der Film ab 12 ist. In allen anderen Faellen ist der Kinobetreiber auch dann an die jeweilige Altersfreigabe gebunden, wenn der Minderjaehrige von einem Elternteil begleitet wird.

Nein- die FSK ist bindend

Nein auch dann darf dich der Betreiber nicht in den Film lassen.

Ist es nicht, nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten!

@ChrisPit1989

Selbst in Begleitung eines Erziehungsberechtigten darf man jemanden mit 13 nicht dort rein lassen. Ab 16 heißt ab 16, da gibt es keine Ausnahmen.

@Nemesis900

Richtig! Es gibt allerdings doch eine einzige Ausnahme (die hier aber nicht greift): Kinder ab 6 duerfen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person (nicht aber auch in Begleitung einer erziehungsbeauftragten!) in Filme mit Altersfreigabe ab 12. Weitere Auisnahmen gibt es nicht.

@ChrisPit1989

Eig voll unlogisch als 6 jähriger in einen Film ab 12 zu dürfen aber als 13 Jähriger nicht in einem ab 16. Nja egal

Nein.