Ist es eine Straftat über Bahngleise zu laufen, oder eine Ordnungswidrigkeit?

8 Antworten

Unerlaubtes Betreten von Bahngleisen kann bei Vorsatz, wenn erkennbar Bahnverkehr erfolgt, Züge zu erwarten sind oder schon kommen, als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (= Straftat) gewertet werden.

Drüberlaufen bei übersichtlicher Bahnstrecke und nicht sichtbar fahrenden Zügen wird aller Wahrscheinlichkeit nach als OWI, Drüberlaufen bei herannahendem Zug (z. B. als Mutprobe oder um den Zug noch zu erwischen) wird m. E. eher als Straftat gemäß § 315 StGB gewertet werden.

Straftat gemäß § 315 StGB "Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr".

Darüber hatte unter anderem das OLG Celle am 29.01.2004 zu beschließen. Das verneinte die Straftat nach § 316 b Abs. 1 Nr. 1 StGB und erkannte auf Verstoß gegen https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html sowie die §§ 26 Abs. 1 Nr. 1 c, 28 Abs. 1 Nr. 6 AEG und verhängte ein Ordnungsgeld.

Wenn der Zug entgleist wird die Ordnungswiedrigkeit zur Straftat

Nur wenn Superman auf dem Gleis läuft.

Ordnungswidrigkeit.

Kann auch als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gewertet werden. dann wirds lustig.

Lebensgefährlich: fast immer. Ausser das Gleis ist stillgelegt