Ist es Bigamie, wenn man Ehe und Eingetragene Lebensgemeinschaft gleichzeitig hat?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Derzeit ist im § 172 StGB (Doppelehe) ausschließlich von Ehe und verheirtatet die Rede, eingetragene Lebenspartnerschaften kommen darin nicht vor.

Sicher sollte sich der Gesetzgeber künftig Gedanen über eine entsprechende Änderung machen. Solange dies aber nicht geschieht ist auch kein Straftatbestand gegeben.

Wenn es darum geht, was man machen kann, wenn man das Recht außer Acht lässt, dann kann auch irgend jemand in dein Haus kommen und dich zusammenschlagen, Rechtlich gesehen ist das zu verurteilen, aber es ist möglich, wenn das einem egal ist.

Wieso also fragst du, was möglich ist, wenn man sich nicht um die lookalen Gesetze schert? Dann ist alles möglich, auch mehr als zwei eheähnliche Beziehungen.

Bedenke die Anzahl der potentiellen Schwiegermütter und die zunehmende Unsicherheit in Streitfällen.

Dazu gibt es auch diese alte Frage, in der es in den Antworten lautet, dass es strafrechtlich Konsequenzen haben kann: http://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-strafrechtliche-konsequenzen-befuerchten

.... :)))) die Schwiegermütter sind mit Sicherheit das größere Problem!

Wo will man denn eine solche Lebenspartnerschaft eintragen lassen, wenn ein Partner im Ausland lebt? Das ist praktisch unmöglich, so daß die Frage doch jeder Grundlage entbehrt.

Ob man in diesem Musterfall von "Bigamie" reden kann ist Auslegungssache von Richtern nach den existierenden Gesetzen. - Was es aber auf jeden Fall ist:

Lüge und Betrug gegenüber irgendwelchen Partnern/-innen, also nicht nur eine Gesetzeswidrigkeit ganz allgemein!

Das hast Du richtig erkannt. Es gibt aber Menschen die gleizeitig auf 2 Hochzeiten tanzen.