Ist Erste Hilfe auf Dienstreise Arbeitszeit?

3 Antworten

Wem hast du geholfen?

Kollege? Natürlich Arbeitszeit!  Das wird der Unfallbericht des Kollegen ja dann wiedergeben.

Du selbst brauchst keine Unfallberichte schreiben, schon aus Datenschutzgründen.

Am einfachsten ist es, wenn du ausgebildeter Ersthelfer bist und einem kollegen geholfen hast. Dann ist es auch Arbeitszeit. .

Dann lass dir von deinem Arbeitgeber einen Vordruck geben, auf den du alles namenlos dokumentierst.

Strenggenommen ist tatsächlich so ein Ausfall nur in o.g. fall, sonst aber keine Arbeitszeit.

Wenn du zwar nicht ausgebildeter Ersthelfer bist, dennoch wie es die Pflicht eines jeden ist-  im Einsatz für kollegen , bist du über deine Firmen.- BG als Unfallversicherungsträger selbst gegen Gesundheitsschäden versichert, bei Hilfe gegenüber anderen innerhalb Deutschland bei der DGUV, und im Ausland bei den jew. zuständigen.  (Bin mir nicht 100%ig, aber 90%ig sicher)

Daran kannst du sehen: Arbeitszeit geplant ja, aber das Leben grätschte mit was anderem dazwischen.

Im Zweifel bei der BG - einer der benannten- fragen

im Ernst?

Du leistest Erste Hilfe (vermutlich nicht an einem Arbeitskollegen) und Dein Arbeitgeber soll die Arbeitszeit bezahlen?

Frage: was hat die Erste Hilfe mit Deinem Arbeitgeber zu tun? vermutlich nix ......

Der Arbeitgeber hat Anspruch darauf, dass Du die vereinbarten Stunden leistest.

Durch die Erste Hilfe wurde die Arbeitsleistung nicht (komplett) erbracht. Dürfte wohl unstrittig sein.

ICH persönlich finde es traurig, dass du deine "Hilfe am Menschen" von deinem AG angerechnet haben möchtest. Wenn du dich "bestraft" fühlst, dann leiste einfach keine "aktive" Erste Hilfe, sondern setze einen Notruf ab und nimm deinen wichtigeren Termin wahr. Ansonsten wirst du dich wohl nicht stundenlang bin dem Verletzten auseinandergesetzt haben, oder? Kann man das nicht als Dienst an der Menschheit abhaken ohne dafür etwas zu bekommen?

Everklever  19.05.2016, 13:50

Kann man das nicht als Dienst an der Menschheit abhaken ohne dafür etwas zu bekommen?

Darum geht es doch gar nicht. Der Fragesteller hat einen Verlust an seinem Gehalt erlitten, weil der Arbeitgeber ihm das von seiner Arbeitszeit abziehen will. Er will keine Belohnung für sein (tadelloses und vorbildliches) Verhalten, aber auch nicht finanziell dafür bestraft werden. Das ist moralisch und wirtschaftlich einwandfrei und nicht zu kritisieren. Wenn du schon meckern willst, dann bitte gegen die Haltung seines Arbeitgebers.

wurzlsepp668  20.05.2016, 19:28
@Everklever

ähm, der Arbeitgeber hat Anspruch auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters. diese wurde NICHT vollständig geleistet. wieso soll also der Arbeitgeber die Arbeitszeit vergüten?