Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft vorsteuerabzugsberechtigt?
Vorab Danke für die Antwort!
3 Antworten
Nur wenn sie als Unternehmen auftritt, das seinerseits vorsteuerabzugsberechtigt ist, also eine einzige Rechtspersönlichkeit darstellt. Mir ist keine derartige Konstellation bekannt.
Wenn die Eigentümergemeinschaft als Unternehmer i.S.d. § 2 (1) Umsatzsteuergesetz (UStG) auftritt und sie die Immobilie(n) steuerpflichtig vermietet - also zur Steuerplicht gem. § 9 (1) i.V.m. § 4 Nr.12 UStG optiert hat - also steuerpflichtige Umsätze im Rahmen ihres Unternehmens ausführt.
Was willst Du denn jetzt genau wissen? Wie das zu zahlende Hausgeld behandelt wird, oder was? Ich habe keinen Bock auf einen Fachaufsatz über mehrere Seiten, ein bißchen mehr Mühe bei der Fragestellung wäre uns Ratgebenen Leuten gerechtfertigt....
Ja sicher muss die Eigentümergemeinschaft die Mehrwertsteuer zahlen.
Vorsteuerabzugsberechtigung heißt ja wohl was ganz anderes. Jeder Unternehmer der Vorsteuerabzugsberechtigt ist, zahlt die volle Summe, da er sich die gezahlte Vorsteuer ja wieder von der zu zahlenden Umsatzsteuer abzieht und somit verrechnet...
Ein Handwerker bekommt den Auftrag für eine Instandhaltungsarbeit. Muss die Eigentümergemeinschaft (also der Auftraggeber) die Mehrwertsteuer zahlen oder ist er vorsteuerabzugsberechtigt?