Ist eine Urlaubssperre an Weihnachten für Aushilfen erlaubt?

3 Antworten

Schlicht und ergreifend - der 25. sowie der 26. Dezember sind in Deutschland gesetzliche Feiertage an denen außer in wichtigen Bereichen wie Gesundheits-/ Altenpflege, etc. nicht gearbeitet darf.

Bist Du in einem solchen Bereich beschäftigt, so die Pflege sichergestellt werden muss - so ist auch eine Urlaubssperre möglich.

Ja, das ist erlaubt.

Jeder würde gerne bei seiner Familie bleiben, aber die Geschäfte sollen trotzdem alle offen sein...

aber die Geschäfte sollen trotzdem alle offen sein...

An allen Feiertagen?

Wo soll es das denn wohl geben?!?

@Familiengerd

Lies mal besser. FS arbeitet in einem Laden. Somit wird er nicht von Feiertagen, sondern von denen davor u dazwischen reden

@turnmami
Lies mal besser.

Das solltest Du beherzigen!

Erstens heißt es in der Frage, "dass der Laden in dem ich als Aushilfe arbeitet an allen Weihnachtsfeiertagen geöffnet hat", zweitens beklagt er, er "Kriege weder Feiertagszuschlag".

Der Fragesteller würde wohl kaum über fehlenden Feiertagszuschlag klagen, wenn er an einem Feiertag überhaupt nicht arbeiten müsste.

Damit kann man völlig zurecht davon ausgehen, dass der Fragesteller an allen Feiertagen arbeiten soll - irgendwie logisch, oder? Und dafür brauche ich Dein herablassendes "Lies mal besser." nicht!

@Familiengerd

Warum schaffst di eigentlich nie eine eigene Antwort, sondern bist nur immer oberschlau?

@turnmami

Wenn Du mir Vorhaltungen machst, ich solle "mal besser" lesen, musst Du es schon hinnehmen, wenn ich entsprechend darauf reagiere!

Mit der Frage und Deinen Fehlinterpretationen (und mit "oberschlau" - so ein Blödsinn! ) hat das überhaupt nichts zu tun!

Im Übrigen muss Du es schon mir überlassen, wann ich nur kommentiere oder selbst antworte - und an eigenen (vor allem auch kompetenten!) Antworten besteht bei mir wahrhaftig kein Mangel! Darum ist Deine Vorhaltung, ich würde "eigentlich nie eine eigene Antwort [schaffen]" geradezu idiotisch-lächerlich!!

Und wilees hat auch schon eine völlig korrekte Antwort geschrieben.

Wenn besondere umstände vorliegen dann kann der arbeitgeber sowas machen

Laden an allen Feiertagen geöffnet?

Wo soll es das denn bloß geben?!?

@Jonasway

Museen und Spaßbäder sind keine "Läden" .

Ansonsten sind für Öffnungen von Geschäften und Betrieben an gesetzlichen Feiertagen aufsichtsbehördliche Genehmigungen erforderlich.