Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig?
Hallo,
ich habe mich an einer Hochschule exmatrikulieren lassen, an dieser habe ich bis jetzt keine Prüfung geschrieben. Studiert habe ich einen Semester. Nun habe ich eine Zulassung einer anderer Hochschule bekommen für einen ähnlichen Studiengang. Ich bin etwas verwirrt, weil ich gelesen habe, dass es etwas länger dauern würde die Bescheinigung zu bekommen. Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung also nötig selbst wenn ich keine Prüfung geschrieben habe? Das Problem ist jetzt das die Unterlagen bald abgegeben werden müssen und mir deswegen übel wird..Falls doch würde die Hochschule es akzeptieren wenn ich die Bescheinigung nachreichen würde und alle andere Unterlagen fristgerecht abgebe? Ich bedanke mich für Antworten und Ratschläge!
1 Antwort
Das fragst du am besten bei der Hochschule nach, zu der du wechseln willst.
Meine Einschätzung (allerdings ohne Gewähr): Dokumente kann man immer nachreichen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wirst du aber trotzdem brauchen, weil die neuen Universität natürlich irgendeinen offiziellen Nachweis der alten Hochschule braucht, dass du nicht irgendeine Prüfung endgültig nicht bestanden hast. Wie viele Prüfungen du tatsächlich absolviert hast, ist dabei erstmal Nebensache.
Also, keine Panik. Rufe heute erstmal beim Studentensekretariat (oder wie das an der Hochschule auch immer heißt) und informiere dich bzw. informiere sie darüber, dass du noch ein Dokument nachreichen musst.