Ist eine Schenkung pfändbar?
Hallo,
mein Vater hatte meinem Mann und mir Geld überwiesen, für das wir uns ein Auto kaufen sollten und auch dringend brauchten... Es ist ein Gebrauchtwagen, mit Kaufwert von 5000,- €...und das erfolgte im vergangenen Herbst... Das Auto ist ein 2006 er Baujahr mit ca. 86.000 km... Heute muss mein Mann eine Vermögensauskunft abgeben und nun wüssten wir gern, ob sie uns das Auto pfänden könnten??? Es ist unser einzigstes zuverlässiges Fahrzeug und wir wohnen hier in einer Ecke, in der man selbst zu Fachärzten 35-40 km fahren muss... Ich habe auch ein Kind! Der Gläubiger lässt meinen Mamm wegen 2400,- € Pfänden. Der Grund dafür ist aber ein erschlichener Titel bei Gericht, dessen nachweislicher unglaubwürdigkeut keiner nachgeht, weil mein Mann seinen Einspruch 1 Tag zu spät abgab und nun heisst es, es sei ihm demfall nicht wichtig genug gewesen aber das ist ein anderes Thema! Frage ist hier momentan lediglich, ob wir das Auto verlieren könnten???
4 Antworten
Eine Schenkung ist natuerlich pfaendbar, warum auch nicht?
Aber hier geht es wohl eher um das Auto, als um die Schenkung. Ein Auto ist grundsaetzlich Luxus und daher pfaendbar. Wenn allerdings der Wagen fuer die Arbeit benoetigt wird und es keine nutzbaren oeffentlichen Verkehrsmittel gibt, wenn das Auto also unbedingt benoetigt wird und man das belegen kann, dann kann eine Pfaendung und Verwertung unter Umstaenden vermieden werden. Aehnlich wuerde es aussehen, wenn das Kind schwer krank waere und das Auto fuer Fahrten zum Arzt dringend erforderlich waere. Wie ich das verstehe, habt ihr aber 2 Fahrzeuge, da wird es wohl eh sehr schwierig werden, beide behalten zu duerfen.
Wenn der Pfaendungsbeschluss fuer das Auto kaeme, muesstet ihr fristgerecht Widerspruch einlegen und den eben gut begruenden mit Nachweisen. Und eben nicht wieder zu spaet.
Der Titel des Glaeubigers ist nun eh rechtskraefig und ich wuerde vorsichtig sein mit Aeusserungen, dass er sich den Titel erschlichen hat, denn dem ist ja nicht so und das koennte Aerger geben. Auf dem Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid steht doch ganz deutlich drauf, innerhalb welcher Zeitspanne man EInspruch einlegen kann und selbst eine Stunde zu spaet ist und bleibt zu spaet, das ganze wird dadurch rechtskraeftig und da kann der Glaeubiger gar nichts dafuer, dass ihr zu spaet dran seid, es war daher euer Fehlverhalten, nicht seines.
Wenn man so was zugestellt bekommt, dann kuemmert man sich doch auch sofort darum, wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist. also ich waere bei dieser Hoehe am naechsten Tag bereits bei Gericht. ABer gut, jetzt habt ihr das Kind bereits in den Brunnen fallen lassen, jetzt muesst ihr die Konsequenz daraus ziehen, die Forderung besteht zu Recht. Wie waere es mit Ratenzahlungen vereinbaren oder so. Ansonsten haeufen die Schulden sich doch immer mehr an und verdoppeln sich regelmaessig. Oder ihr macht eine Entschuldung spaeter.
Vielleicht wird das Auto ja auch erst gar nicht gepfaendet, aber wenn, dann solltet ihr euch fristgerecht versuchen, dagegen zu wehren.
Das Auto ist in der Regel durchaus pfändbar. Ausnahmen bestehen beispielsweise bei einer Unabdingbarkeit des Autos für den Beruf. Wie der Titel zustande kam, interessiert den Gerichtsvollzieher nicht. Dieser prüft nur die formalen Vollstreckungsvoraussetzungen.
Wenn es ein Insolvenzverfahren gibt, gilt folgendes:
In der Wohlverhaltensperiode ändert sich dies: hier muss der Insolvenzschuldner nur noch sein pfändbares Einkommen herausgeben. Hierzu wird sein Einkommen gepfändet.
Ihttp://www.brennecke.pro/454/Schuldner-darf-in-Wohlverhaltensperiode-Schenkungen-und-Lottogewinne-ganz-Erbschaften-zur-Haelfte-behalten ____________________________________________________________________
In anderen Fällen sind solche Sachen pfändbar.
MfG
Johnny
Einfache Antwort: Ein Kfz ist grundsätzlich pfändbar.