Ist eine Rechnung eine "Urkunde"?

6 Antworten

JA, eine Rechnung ist eine Urkunde!

Und wenn du dich selbst bemühst und schlau machst - so wie auch ich es gemacht habe - dann findest du auch die gewünschten "Beweise".

Viele Grüße

Michael

Das fälschen einer Rechnung ist eine Urkundenfälschung. Das steht hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/Urkundenfaelschung-undoder-Betrug-gefaelschte-Rechnung--f37118.html

Allerdings nur dann, wenn die Rechnung an sich gültig ist. In Deinem Fall ist das nicht so. Stichwort §267:

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt

Dein Beispiel ist im privaten Bereich angesiedelt.

Also alles yuppi?

@Wunschbeutel

Woher soll ich wissen, wie das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Kumpel jetzt ist?

@ohwehohach

Normal. Ich hatte es ihm am Abend erzählt.

Allerdings nur dann, wenn die Rechnung an sich gültig ist.

Wie kommst du darauf?

Gerade in dem von dir verlinkten Beispiel ist die Rechnung nicht gültig.

Gruß Michael

@19Michael69

Ich meinte damit: ich kann natürlich auf irgendeinen Zettel einfach "Rechnung" draufschreiben. Das macht den Zettel aber noch lange nicht zu einer Rechnung im Rechtsverkehr. Es steht ja kein Vertragsabschluss/Leistung dahinter.

Im vorliegenden Beispiel wurde ja eine Rechnung fingiert und im Rahmen eines Rechtsgeschäfts als gültiges Dokument vorgegeben.

Eine Rechnung kann nur jemand stellen, der berechtigt ist Rechnungen zu stellen. Das sind Kumpels regelmäßig nicht.

Wenn jemand, der berechtigt ist, eine Rechnung zu stellen, diese verfälscht, um dadurch möglicherweise mehr Vorsteuer zurückzubekommen, als ihm zusteht (z.B. Scheinrechnungen), wäre das (Steuer-) Betrug und damit strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich will aber nichts von der Steuer zurück bekommen. Es ist einfach eine Phantasierechnung, die nicht mal auf 2 Meter Entfernung wie eine echte Rechnung aussieht.

Also A legt B eine echte Rechnung in den Briefkasten?

Dann ist das keine Urkundenfälschung. Eine Herstellung einer unechten Urkunde setzt voraus, dass der Aussteller der Urkunde nicht mit dem tatsächlichen Austeller übereinstimmt.

Erstellt A eine Rechnung/Urkunde und benennt einen austeller, der er selber nicht ist, ist es „Urkundenfälschung“

Hallo.

Das fälschen einer Rechnung ist Urkundenfälschung. und somit strafbar.

Mit Gruß

Bley 1914