Ist eine mündliche Zusage Rechtskräftig?

6 Antworten

Du dürftest nicht mein Kind sein. Dir würde ich was husten. Schon deine Überlegung das einzuklagen zeigt deinen Charakter. Kein Wunder das sie einen Rückzieher macht

Hi,

du solltest dir keine Vorschnelle Meinung bilden und denken das ich nen "Spoiled brat" bin. Du kennst weder meine Mutter noch mich.

Es kann ja auch sein das meine Mutter alkoholikerin ist und ich das Geld brauche um aus dem Drecksloch was sich Wohnung nennt rauszukommen während sie ihr Geld lieber für alk ausgibt.

Aber Hey, du würdest mir ja was husten.

Denk mal drüber nach.

@vuk71

du liegst einfach falsch. Wenn du zu Hause raus willst dann schaff das alleine!!!

Meine Mutter war tatsächlich alkoholikerin und ich hätte mir lieber nen Finger abgehackt als von der Geld zu nehmen. Das hat was mit stolz zu tun!

Also krieg dein Leben selber auf die Reihe, wie Hunderttausend andere auch

@Sabsi69

Sabsi, Du hast sowas von RECHT ! Bei mir war es genau so :

Meine Mutter war tatsächlich alkoholikerin und ich hätte mir lieber nen Finger abgehackt als von der Geld zu nehmen. Das hat was mit stolz zu tun!

Ich habe meine erste Wohnung mit 16 bezogen und stand auf eigenen Beinen, mit 17 Gesellenprüfung bestanden und mit 17 als Freiwilliger zur BW eingerückt.

Das Jammerkind welches Geld einklagen will hat weder Stoz noch Charakter !

@Sleipnir18

Manche werden schneller erwachsen manche spät oder nie. Die die später erwachsen werden haben es schwerer im Leben weil sie immer andere für Ihre eigene schlechte Situation verantwortlich machen

@vuk71

Wenn sie tatsächlich Alkohol-abhängig ist, dann gilt folgendes: im alkoholisierten Zustand gilt ein Mensch als nicht geschäftsfähig. Insofern wäre die Schenkung meiner Ansicht nach auch dann unwirksam, wenn sie schriftlich zugesichert oder vollzogen worden wäre

Hallo vuk71,

ob Du Dir erfolgreich die eigene Mutter auf die zugesicherten 3000,00 € verklagen kannst halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Vor allem so eine Klage kostet laut Gerichtskostenrechner stolze 5.971,33 €uro. Diese müsstest Du als Klagender zuerst in Vorkasse bei Einreichung der Klage zahlen.

Schöne Grüße
TheGrow  

Eine Schenkung kann unter Anderem genau aus dem Grund, den Du genannt hast (Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Schenker und Beschenktem), rückgängig gemacht werden, wenn sie bereits erfolgt ist, und zwar innerhalb eines Jahres.

Also, warum sollte sie im Unrecht sein, wenn sie dir nun gar nichts gibt?

Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Nur die sogenannte "Handschenkung", bei der das Geschenk vollständig übergeben wird, ist ohne notariellem Vertrag wirksam..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, kannst du nicht. Sie kann heute dies sagen und morgen jenes. Gibt sie es dir, ist es gut, gibt sie es dir nicht, musst du selbst sehen, wei du an das notwendige Geld kommst.