Ist eine kostendeckende, nicht gewinnorientierte Veranstaltung im Rahmen einer Diplomarbeit als kommerziell anzusehen?
Ich beschäftige mich gerade mit verschiedenen Copyright- freien bzw. Royalty Free Video bzw. Musik Material, welches teilweise die Bestimmung hat nicht zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Bei einer außerschulischen Diplomarbeits Veranstaltung wird ein Film und Musik bestehend aus verschiedenen Royalty Free Materialien und selbst gedrehten Teilen abgespielt. Da diese Veranstaltung aber nicht kommerzieller Natur (Auf Gewinn ausgerichtet) ist, dachte ich mir es sei möglich, dass diese Richtlinien hier nicht greifen.
2 Antworten
"kommerziell" ist es auch dann, wenn "nur" Umsatz erzielt wird, ganz egal ob da am Ende Gewinn übrig bleibt oder nicht.
Es muss hier nicht mal monetär bedeuten. Selbst wenn du anderweitig einen Benefit erfährst kann man es als kommerziell bezeichnen.
Also arbeite ich gemeinnützig, weil meine Frau und Kinder mein Gehalt verfressen und versaufen. Ich werde morgen mit dem Finanzamt sprechen.
Sobald das Musik + Videos mit irgendwelchen Rechten läuft wirst du GEMA zahlen müssen.