Ist eine Kontopfändung ohne Pfändungsbeschluss gültig?

8 Antworten

Jo..die Bank kann gar nicht anders......Es gibt aber ne Möglichkeit, das sogenannte P-Konto Dies ist für Alleinstehende bis zu einem monatlichen Eingangsbetrag von ca. 1180 Euronen für Alleinstehende nicht pfändbar. Der Clou an der Geschichte !! Zur Bank gehen, nachträglich P-Konto beantragen ( das geht sofort ) und dann ist die Kohle wieder auf dem Konto. Nachträglich also rückwirkend geht das 6 Wochen glaub ich können aber auch nur 4 sein. Fazit : Kontopfändung ist bei einem P-Konto nicht möglich wenn der Betrag monatlich nicht ca.1180 Euronen übersteigt. Rückwirkend gehts bis zu s.o.

Aber jetzt schnelle zur Bank...:-)

Schon geschehen war sofort da und warte nun :)

NEIN isses nur wenn auch der bank ein richterlicher Beschluss vorliegt der rechtsgültig unterschrieben ist diese lüge ist maschinell erstellt und daher ohne unterschrift gültig ist nicht RECHTSFÄHIG!!! ich habe das selber schon gehabt bei der GEZ ohne richterlichen beschluss wollten die mich pfänden,... einfach die bank auffordern das urteil vorzulegen was die bank legetemieren würde das durchzuführen,.. tun sie das nich wie in meinem fall zum anwalt gehen danach werden die das ausgeben ,.. wenns wie in meinem fall noch nimma nen richterlichen beschluss gab und die bank einfach pfändung druffgehaun hat aufs konto aufgrund eines zahlungsbescheides macht sich die bank strafbar und das wird nicht billig für die ;)

ich habe das selber schon gehabt bei der GEZ ohne richterlichen beschluss wollten die mich pfänden

Die Rundfunkanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts. somit Behörden und können daher auch ohne einen richterlichen Beschluss pfänden (ähnlich wie z.B.  Finanzämter)

Die Kontenpfaendungen werden erst der Bank per Postzustellungsurkunde zugestellt. Erst wenn die Bank die Zustellungsurkunde unterschrieben hat, also das sie das Schreiben erhalten hat geht diese Urkunde an den Absender zurueck.

Sobald der Absender der Pfaendung im Besitze der zugestellten und unterschriebenen Zustellungsurkunde von der Bank ist bekommt der Schuldner eine Ausfertigung zugestellt ebenfalls mit Postzustellungsurkunde.

Also kann es schon einige Tagen dauern bis der Schuldner von der rechtmaessigen Pfaendigung erfaehrt.

Die Bank sperrt dann zwar sofort das Konto und man kann nicht mehr ueber sein Konto verfuegen, aber sie muessen ueberpruefen ob nicht eine Pfaendungsfreigrenze zu beachten ist. Beispielsweise ist nicht alles pfaendbar und wenn man noch verheiratet ist dann erhoeht sich die Pfaendungsfreigrenze ebenfalls noch einmal und genauso wnn unterhaltspflichtige Kinder zu unterstuetzen sind.

Wenn das Konto gepfändet wurde, liegt der Bank auch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor. Ob der Schuldner eine Ausfertigung des Beschluss bekommen hat, ist für die Gültigkeit der Pfändung irrelevant.

stimmt :-)

Die Kontoführende Bank geht ausschließlich nach den Ihr vorliegenden Unterlagen.

Schöne Grüße