Ist eine Katzenauffangstation in einer angrenzenden Doppelhaushälfte in einem Wohngebiet erlaubt?

4 Antworten

ob durch solch eine auffangstation dein haus im wert sinkt, kann ich dir nicht beantworten. nur soviel: wenn der marktwert sinkt, kommt da niemand für auf.  ob solche stationen in einem reinen wohngebiet erlaubt sind, kann dir die gemeinde sagen. erkundige dich dort und dort bringst du auch deinen gegenargumente vor.

Also ich hätte in der angebauten Doppelhaushälfte meiner Nachbarn lieber ne Katzenauffangstation, als von März bis November den ständigen Lärm ihrer Feriengäste ertragen zu müssen.

Wäre Dir so etwas lieber?

Ansonsten bin ich der gleichen Meinung wie Negreira.

was muß man denn dadrunter  verstehen -- das haus ist nicht  durchgetrennt?  bedeutet  das , dass  keine doppelte  mauer zwischend den haushälften besteht ?  dann ist es auch keine doppelhaushälfe  ,denke ich .

wir haben mal eine bewohnt  .der sohn vom nachbarn   spielte schlagzeug -- selbst  DAS haben wir nur minimal gehört  .. das  werdet ihr von den katzen wohl kaum belästigt  werden .

tierschutz sollte  vor unserer tür stattfinden  und nicht in irgend welchen abgelegenen höfen außerhalb. du hast selber zwei katzen  .  wäre  toll, wenn du nicht in die situation kommen mußt  , und sie abgeben müßtest in so eine auffangstation .

wovor hast du denn angst.. ?

wieso  sollte sich  de r kauf deines hause mindern?

lärm wird es  nicht mehr geben, als wenn ne familie mit 3 kindern  nebenan einziehen würde . da könnte auch ein säugling bei sein ,der nachts mal schreit-- was würdest du denn dann machen wollen ?

sei doch bitte nicht so kleinlich  !

Wenn das haus durchtrennt ist da habt ihr nichts gehört. Egal wer keine Ahnung davon hat,sollte auch sich nicht dazu äusern. 

@Luipold

Auch in nem Haus mit Doppelmauer hört man ziemlich viel. Ich höre hier sogar meine Nachbarn, wenn sie sich in ihrem Innenhof unterhalten, und wenn sie auf ihrer Terrasse sitzen, verstehe ich jedes Wort und nicht nur von einem Nachbarn.

Ansonsten schreien Katzen untereinander nicht, ausser sie hätten Revierstreitigkeiten, was bei einer Auffangstation nicht sehr wahrscheinlich ist, denn die Katzen werden da in der Regel kastriert.

Da ja noch nichts entschieden ist, würde ich an Deiner Stelle erst mal abwarten. Dann kannst Du ja noch immer Deine Eingaben machen.

 

@Luipold

luipold   was habe ich geschrieben ??? bitte noch mal nachlesen--  wenn der nachbarjunge schlagzeug spielt , dann  muß du schon klostermauern um dich haben ,um garnichts zu hören-- ansonsten  habe ich doch erwähnt , dass wir  nur minimal  was gehört haben .

@maxi6

es ist ein unterschied ,ob du geräusche von draussen hörst  oder durch die wand  die unterhaltung  de r nachbarn mitverfolgen kannst.  normal ist , dass man  nur sehr laute geräusche durch eine nachbarmauer hört  , von draussen auf  dem innenhof  aber jedes  gespräch mitbekommt!.

Hallo,

"sie haben schon die Nutzungsänderung beantragt"... aber die Nutzungsänderung ist noch nicht bewilligt !

Wenn ihr nicht unterschrieben habt, dann umso besser. Warum wart ihr denn noch nicht bei einem Anwalt, bzw. beim Veterinäramt oder beim Bauamt vorstellig ?...

Emmy

Wir waren bei der Stadt im Bauamt,dort wurde uns gesagt : das Sie vorab beim Landratsamt schon wegen der Lärm und Geruchsbelästigung nach gefragt haben und das würde auch soweit in Ordnung gehen. Aber Sie wusten nicht, das dies Haus nicht durchtrennt wäre. Wir haben alles vorgebracht,mit Lärm, Geruchsbelästigung und verhalten von Katzen die auch schreien könnten und und und,bis jetzt haben wir nichts bekommen.Nur habe ich mitbekommen das die Stadt heute hier war und zwei Stunden in diesem Haus waren. Warum ,wissen wir nicht.Auf dem Antrag wurde von der Katzenauffangstation mitgeteilt unsere Unterschrift würde nachgereicht. Wir haben darauf hingewiesen, das dies nicht sein wird.Aber man weis nie wie die Entscheiden werden.Vielen dank nochmals .

@Luipold

Hallo,

ein Anwalt kann sich Einsicht in die Akten verschaffen!

Also...