Ist eine gewonnene Auktion bei Ebay verbindlich?

8 Antworten

Ja, der kann Dir "rechtlich irgendwas".

Die Auktion bei ebay ist ein gültiges Rechtsgeschäft, bei dem der Höchstbietende die Pflicht zur Bezahlung und Abnahme der Ware eingegangen ist.

Nicht selten liest man bei Privatauktionen den Zusatz

"Bei Spaßbietern freut sich mein Anwalt" und ähnliches.

In der Tat kann der Anbieter bei Nichterfüllung des Vertrages rechtliche Schritte einleiten und Dich verklagen.

Ob das bei einem 10 € Artikel der Fall sein würde, kann ich nicht sagen.

Du bist einen Vertrag eingegangen. 

Wenn du nicht bezahlst kriegste auf jeden Fall ne schlechte Bewertung.

Kannst ja mal den Verkäufer anschreiben und dann gucken, wie der reagiert.

Käufer können nicht schlecht bewertet werden. Du warst anscheinend seit Jahren nicht mehr auf ebay aktiv?

Im übrigen hätte eine schlechte Bewertung keinen Einfluß auf die Gültigkeit des Kaufvertrages. Der besteht laut BGB und hat mit ebay-internen Spielereien nichts zu tun.

@ronnyarmin

Doch, letzte Woche noch. Aber das mit den Bewertungen hab ich nicht gewusst, danke. 

Im Wiederholungsfall wirst du von ebay gekündigt und du kannst ebay nicht mehr nutzen. Vielleicht ist der Verkäufer einverstanden, wenn du ihm die ebay Gebühr erstattest.

Du bist mind. 18 Jahre und hast ein eigenes Konto um auf eBay handeln zu können?

Welchen Sinn würde eine Auktion machen, wenn der Höchstbietende am Ende doch nicht bezahlen muss.?

Oder gerne auch mal anderes herum: Stell dir vor, du hättest den Stick für nur 2,00 EUR ersteigert, du freust dich über das Schnäppchen und der Verkäufer hätte sich geweigert, weil der Preis ihm zu wenig ist.

Wäre das für dich in Ordnung gewesen? - Nein.

Da du noch zur Schule gehst und in der Oberstufe bist, hätte ich dir allerdings auch etwas mehr zugetraut.

Wie viel kannst du denn sparen, im Gegensatz zu dem 10,- EUR-Stick?

2,- oder 3,- EUR? - Oder sollen wir einfach mal 5,- EUR sagen?

Selbst wenn du den Stick umsonst abstauben kannst und 10,- EUR sparst,

steht dieser Betrag in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die du kassierst.

Dann pass mal gut auf was passiert:

eBay wird dich an die Zahlung erinnern

Der Verkäufer wird einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen

eBay wird dich regelmäig daran erinnern, dass du die Sachen klären sollst.

Keine Panik, eBay kann dich nicht zwingen, zu bezahlen.

Reagierst du nicht, wird der Verkäufer exakt nach 4 Tagen den Fall wieder schließen.

Die negative Bewertung wird dich nicht überraschen.

Was auch wesentlich unangenehmer ist, ist der interne Vermerk, den du durch eBay erhältst. Den sieht keiner, aber er ist da.

eBay macht in seinen Grundsätzen unmissverständlich deutlich, dass bereits beim 2. Mal Konsequenzen drohen. Da verstehen die keinen Spaß.

Und das beste kommt wie immer zum Schluss:

Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, wie eBay das positive Bewertungsprofil der Nutzer berechnet?

Übel, kann ich dir nur sagen.

Die Formel: (Bewertungen der letzten 12 Monate)

Positive Bewertungen : Positive Bewertungen + Negative Bewertung

Wie viele Bewertungen hast du? - Nehmen wir einfach mal an 5 (4 positive und 1 negative.

RECHNUNG:

4 / 4 + 1 (4:5) = Berwertungsprofil 80 % 

Wirklich sehr schlecht - oder?

Selbst wenn in Folge 30 positive Bewertung folgen, wärst du erst bei 96 %

Selbst 500 positive Bewertungen, reichen nicht aus um wieder auf 100 % zu kommen.

Und der ganze Zirkus für 10,- EUR ? - Wahrscheinlich wesentlich weniger?

Es ist schon wirklich erschreckend, wie tief inzwischen die Hemmschwelle bei manchen Leuten ist, um sich nicht mehr an Ansprachen und Vereinbarungen halten zu müssen.

Sieh zu, dass du den 10er überweist und gut ist.

Beim nächsten Mal vorher nach Biliger suchen.

Du kannst den Stick ja selbst auch verkaufen. Warum soll sicher der Verkäufer darum kümmern?

hab bezahlt und freue mich über den zweiten stick

@KyleBroflovski

Hut ab - Das hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet.

Brauchst du mal einen Tipp oder hast Probleme auf eBay & Co, melde dich einfach mal.

SUPER GEHANDELT - TOP !!

Ja, es besteht ein verbindlicher Vertrag mit allen Rechten und Pflichten