Ist eine Gegenanzeige sinnvoll?

5 Antworten

Aus deinen Kommentaren kann man sich die Geschichte zusammenreimen.

Sicher kannst du eine Gegenanzeige erstatten. Sinnvoll dürfte das aber nicht sein, denn strafbares Handeln kann ich nicht in ihrer Anzeige erkennen. Strafbar wäre ihre Anzeige nur dann, wenn sie wider besseres Wissen geschieht. Die beanstandeten Hanlungen hast du gemacht, so wie ich das lese, also keine Anzeige wider besseres Wissen.

Ob du weder Zeit noch Lust auf eine Hauptverhandlung hast, interessiert  den Richter herzlich wenig. Er lässt dich notfalls vorführen.

Da du bereits einen RA hast, dürfte es sinnvoller zu sein, ihn zu konsultieren als zu versuchen, deine Meinung hier im Form bestätigt zu bekommen.

Du musst dir nichts "zusammenreimen". Wenn du etwas wissen willst, frag einfach. Es geht ja nicht zwangsläufig um eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Sie hat damals gewisse Sachen gemacht, die mich etwas negativ ihr gegenüber stimmen und ich hier nicht näher erläutern möchte, ich aber immer hingenommen habe. Nun zeigt sie mich wegen dieser Kleinigkeit an. In der Hinsicht wird eine Anzeige m. E. sicher legitim sein, aber wie du schon weißt, möchte ich das vermeiden. Dass ich eine Vorladung durch das Gericht bekomme, ist mehr als unwahrscheinlich. Bei der Sache mit dem Anwalt stimme ich dir zu, ist wohl am besten.

Nein, nur um eine Verhandlung zu umgehen, ist das gar nicht sinnvoll, denn dann gibt es ggf. 2 Verhandlungen. Und nein, bei gegenseitiger Beschuldigug kommt es nicht automatisch zur Verhandlung. Vor allemwerden die Beschuldigungnen dann nicht in einer Verhandlung geklärt, sondern in 2.

Hallo, ich wurde angezeigt, obwohl ich nichts getan habe.

und wie kommt es dann zur besagten Anzeige? irgendwas muss schon vorgefallen sein! 

Ne Gegenanzeige kann durchaus berechtigt sein, nämlich wegen falscher Anschuldigung http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html damit kommen 2 Termine für dich infrage

Mir wurde von einer Frau vorgeworfen, ich würde ihr nachstellen, indem ich bei ihr 3mal hintereinander angerufen habe. Wird durch die Gegenanzeige die Chance auf Gerichtsverhandlung nicht erhöht? Würde so etwas gerne vermeiden.

Warte doch erstmal ab, was passiert. Bist du schon zu einer Aussage bei der Polizei aufgefordert worden? Da musst du nichts sagen  - erst vor Gericht. Gibt es Zeugen? Gibt es andere Beschuldigte. Eine Gegenanzeige wehrt die Anzeige jedenfalls nicht ab.

Ja, ich habe eine Vorladung erhalten und dort nicht ausgesagt. Anwalt ist mit Akteneinsicht beauftragt worden.

@thequarki

Dann hoffe ich, du hast einen guten Anwalt und kannst dich auf dessen Rat verlassen.

Klasse Idee ! Dann gibt's gleich zwei Verhandlungen !