ist eine geburtsurkunde dasselbe wie eine abschrift aus dem geburteneintrag?

5 Antworten

Eine Geburtsurkunde besteht nur aus verschiedenen (nicht allen!) Angaben, welche aus dem Geburtseintrag aktuell hervorgehen. Eine Abschrift aus dem Geburtseintrag enthält alle Angaben, also z. B. Namensänderungen, Adoption, Legitimation, außerdem Hinweise auf frühere Ehen. Diese Urkunde ist also allumfassend und eine solche wird zur Heirat seit einigen Jahren benötigt. Es handelt sich dabei nicht um eine "Geldmacherei" der Standesämter, wie "dsupper" meint, sondern die Ursache ist beim Gesetzgeber in Berlin zu suchen. Dort wurde das Personenstandsgesetz in der Weise geändert, dass jetzt Standesämter eine solche Urkunde bei einer Eheanmeldung verlangen müssen. Früher genügte eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern bzw. falls ein solches nicht angelegt ist, eine Abstammungsurkunde. Beides wurde 2009 abgeschafft. Auch die drastische Gebührenerhöhung resultiert aus einer Entscheidung des Bundestages, liegt also nicht im Zuständigkeitsbereich der Standesämter.

Hallo,

leider musst du auf die Abschrift aus dem Geburtenregister warten. So merkwürdig die deutsche Bürokratie auch ist - für die Anmeldung am Standesamt reicht die amtliche Geburtsurkunde nicht aus.

Was den Unterschied zwischen beiden Dokumenten ausmacht, habe ich bis heute nicht verstanden - aber wahrscheinlich geht es darum, für alles und jedes immer wieder neu Geld bezahlen zu müssen. Den Städten geht es ja derart schlecht, dass es schon ganz lukrativ ist, für alles und jedes immer wieder neue Dokumente zu brauchen, die man dann natürlich auch entsprechend bezahlen muss.

Eine Geburtsurkunde ist ein Urkunde, das sagt ja schon der Name. Eine Abschrift ist hingegen eine Kopie (welche auch beglaubigt sein kann).

Eine Urkunde oder überhaupt ein Original solltest Du nie aus den Händen geben. Eine (be-glaubigte) Abschrift / Kopie erfüllt genauso ihre Dienste.

heisst das ich könnte das original mitnehmen und sagen "steht doch dasselbe drin, kopiert und beglaubigt es doch selbst"?

eine Abschrift ist eine Amtlich beglaubigte Kopie deiner Geburtsurkunde