Ist eine Forderung vom inkasso mit falschem Rechnungsdatum gültig?

2 Antworten

Die Forderung ist von 2014 ist längs begleichen und damit strittig, du musst rein gar nichts tun und schon gar nicht erraten was gemeint ist und den Inkassobetrüger auf die Sprünge helfen, wo deren Fehler liegt. Das ist nicht dein Problem, sondern deren.

Was nun 2016 angeht: Was genau war denn das Problem?

Ich bin ewig dem retourenschein nach gelaufen, den bekam ich dann im Februar und schickte dann die falsche Ware zurück. Anschließend beglich ich nach neuer Rechnung meine “Schulden“. Ich schrieb denen eine Mail, dass ich die Forderung zurückweisen, denn ich habe keine offene Rechnung zu dem Datum. Die drohen mir nun mit einem gerichtlichen mahnverfahren, obwohl ich für die Rechnung im November, die, die scheinbar meinen gar keine Post bekam. In deren schrieb wird ein Rechnungsdatum von 14 genannt.

@Caja1989

Handelt es sich um klarna ?

@EXInkassoMA

Nein, es geht um inkasso did. Auftraggeber ist ein großer tierfutter onlineshop.

du musst rein gar nichts tun

Ja und nein. Das einzige, was man tun "muss" ist einmalig zu widersprechen. Das Muss steht in Anführungszeichen, denn der einzige rechtliche Effekt ist es, dass man einen Schufa-Eintrag mit dem Widerspruch eigentlich verhindert.

Oder anders: Ohne Widerspruch riskiert man einen Schufa-Eintrag. Den bekommt man zwar ggf. mit gerichtlicher Hilfe wieder raus, weil die Forderung nicht berechtigt ist. Aber den Ärger muss man sich nicht antun.

Ich empfehle daher immer, dass man bei halbwegs "seriösen" Händlern und Inkassos exakt einmal deutlich widerspricht und danach schweigt.

Das kann auch so aussehen: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Weise die Forderung schriftlich zurück ( ohne auf den Fehler hinzuweisen)

"...Sehr geehrtes Inkassobuero, Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ......teile ich Ihnen folgendes mit : Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Weitere Briefe ihres Hauses sowie Ihrer Vertrags Kanzlei aendern nichts an diesem Sachverhalt.Mit der tel.kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden..."