Ist eine Fachkraft für Arbeitsicherheit Pflicht für ein Unternehmen?

3 Antworten

Ich vermute, Du vertauschst Fachkraft für Arbeitssicherheit (Kurz auch Fasi oder Sifa (Sicherheitsfachkraft)) und Sicherheitsbeauftragte(r).

Jedes Unternehmen mit Mitarbeitern braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, deren Aufgabe es u. a. ist, den Unternehmer zu beraten. Diese Fachkraft muss eine bestimmte Ausbildung haben (i. d. R. mindestens Meister und mehrwöchige Zusatzausbildung).

Für kleine Unternehmen gibt es hier je nach Branche Ausnahmen, sogenannte alternative Betreuungsmodelle.

Mindestens ein(e) Sicherheitsbeauftragte(r) (SiBe) ist Pflicht für Betriebe mit mindestens 20 Vollbeschäftigten. Sicherheitsbeauftragte können alle geeigneten Mitarbeiter werden. Die Grundausbildung bei der BG dauert hierfür eine Woche. 

Verantwortlich für den Arbeitschutz im Unternehmen ist der Unternehmer, nicht Fasi oder SiBe. Aber auch der Betriebsrat hat Pflichten im Arbeitsschutz.

Bei (groben) Mängeln im Arbeitsschutz kannst Du Dich auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder das staatliche Amt für Arbeitsschutz (früher Gewerbeaufsicht) wenden.

Moin und vielen Dank. Ich wusste nicht das unterschieden wird zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragtem. Das Unternehmen hat mehr als 20 fest angestellte Mitarbeiter, die aber in 3 Schicht arbeiten und somit nicht alle AN zur gleichen Zeit im Betrieb sind.

"Sicherheitsbeauftragter" war die gängige Bezeichnung für den Mitarbeiter der in mehrtägiger Fortbildung durch die BG mit entsprechendem Zeugnis ausgezeichnet wurde. Seine Aufgaben waren das melden von Missständen an die Geschäftsleitung und Dokumentation. Die Dokumentation der Misstände war die Schriftform die als Notiz auf dem Schreibtisch der Geschäftsleitung landete. Dabei blieb es. Mündliche Informationsweitergabe war eh fruchtlos. Schlussendlich ist der AG natürlich in der Verantwortung was Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz angeht. Dies wird aber sagen wir mal "bewusst konsequent vernachlässigt" . 

Spielt denn die Firmenform, also GmbH, OHG, KG, LTD etc und oder eine Gesellschafterform eine Rolle bei den Pflichten bezüglich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit???

@Bastikrone

Nein, die Gesellschaftsform spielt keine Rolle. Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle gleich.

Das, was Du zu dem Sicherheitsbeauftragen schreibst, Hinweisen auf Mißstände, ist eine der Aufgaben. Zudem soll er "als Gleicher unter Gleichen" im Kollegenkreis durch Gespräche die Kolegen zum sicheren Arbeiten motivieren.

Eigentlich müsste es im Betrieb auch noch einen Arbeitsschutzausschuss geben, der (mindestens) aus Unternehmer bzw. einem von ihm Beauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, der / den Sicherheitsbeauftragten und Vertretern des Betriebsrats besteht und mindestens einmal im Quartal tagt. In diesen Sitzungen sollen dann die Belange des Arbeitsschutzes besprochen werden.

Bei der Pflicht zur Bestellung der Sicherheitsbeauftragten kommt es nicht auf die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter an. Ab 20 Vollzeitbeschäftigter muss es eine(n) oder mehrere geben. Bei der erforderlichen Anzahl müssen die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Es gibt durchaus Ansichten, dass bei Schichtbetrieb mit festen Schichten ein Sicherheitsbeauftragter nicht ausreichend ist.

die externe Sifakraft wird dem Chef schon flüstern ob er Unterstützung im Betrieb braucht sprich eine weitere Person ausgebildet werden muß.
Als nächstes könnt ihr BG über bestimmte Misstände informieren dann treten die an Geschäftsleitung ran. Unter Umständen muß er dass viel höhere Prämie an Unfallversicherung zahlen und dann wird er schnell reagieren

Ok, danke. Es gibt demnach keine Pflicht für den AG. Richtig? Es gab ja bis zum ausscheiden des Sifa´s ebenfalls eine Sifa in Festeinstellung. Der ging in Ruhestand und es wurde im direkten Anschluss der neue Sifa ausgebildet der jetzt weg ist. Wie kann denn der AG in die Pflicht genommen werden wenn es um Missstände geht wie einen nicht aktuellen Flucht und Rettungswegplan oder Beschädigungen am Schwerlasthochregal ?? Oder wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht für die AN´s ??

@Bastikrone

zum einen kann ext Sifa tätig werden und wenn die nichts unternimmt kann Betriebsrat bzw Chef selbst darauf hingewiesen werden.
Wenn beide nichts machen sollte ein Anruf bei der Berufsgenossenschaft sehr schnell helfen. Die werden der ext Sifa die Leviten lesen wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte. Deshalb glaube ich nicht dass ext Sifa das ohne irgend eine Aktion ignoriert. Die ext Sifa hätte Beruf verfehlt wenn sie erst von BG aufgefordert werden muß was zu tun. Das macht sie 1 mal und dann kann sie sich anderen Job suchen

@newcomer

Danke. In den 4 Jahren in denen der Sifa nach dem Ruheständler Sifa tätig war, konnte er informieren soviel er wollte. Es stieß auf taube Ohren. Und der externe Sifa informiert zwar die Geschäftsleitung und kontrolliert beim nächsten Besuch was erledigt wurde, muss es aber nicht nur einmal wiederholen was an Missständen zu erledigen ist.

@newcomer

Die BG wird der externen Sifa sicherlich nicht die Leviten lesen. Mit der hat sie im Prinzip nämlich nichts zu tun. Die Sifa ist Berater des Unternehmens und das Unternehmen hat hier eine Holschuld.

Der Unternehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Sifa ihre Aufgaben erfüllt.

Wenn die Sifa ihren Aufgaben nicht nachkommt, dann kann die BG dn Betrieb anzählen.

Pflicht einen Sicherheitsbeauftragten zu bestimmen hat ein Betrieb, wenn er mindestens 20 Beschäftigte hat. Sind es mehr, dann muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit den Betrieb "überwachen". Diese FASI kann auch eine externe sein, die von dem Unternehmen beauftragt wird. Muss also nicht im Betrieb beschäftigt sein. Hat der Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter, kann der Inhaber selber diese Aufgabe des Sicherheitsbeuaftragter übernehmen. Er muss dazu einen Lehrgang absolvieren.Wenn eine SIFA aus dem Betrieb ausscheidet muss eben eine neue SIFA beauftragt werden.

Es gibt leider immer noch einige Betriebe in denen Arbeitssicherheit keine grosse Bedeutung beigemessen wird. Ab und an werden durch die Berufsgenossenschaft auf Betriebsbegehungen vorgenommen. Misstände werden dokumentiert und müssen vom Inhaber abgestellt werden.Dazu setzt die BG eine Frist innerhalb die Misstände zu beheben sind. Die Erledigung ist der BG schriftlich anzuzeigen. Kommt ein Unternehmer diesen Auflagen nicht nach, droht ein Bussgeld. Stellt man eklatante Verfehlungen in puncto Arbeitssicherheit im Betrieb fest, der Chef kein Interesse daran zeigt, dass die Mängel abgestellt werden, ist die BG zu benachrichtigen. Hier geht es um Unfallvermeidung und diese sollte im Interesse eines Unternehmers sein. Denn jeder Mitarbeiter der durhc einen Arbeitsunfall nicht arbeiten kann, kostet den Unternehmer Geld. Du kannst eine Meldung bei der BG machen und auch darauf bestehen, dass deine Meldung anonym von der BG behandelt wird. Die kommen dann, wie durch einen zufälligen Besuch und überprüfen den Betrieb.

Betriebsräte sind meist nicht ausreichend geschult und können demzufolge auch nicht beratend tätig sein. Normalerweise sollte aber der Betriebsrat Ansprechpartner für Misstände im Betrieb sein, bevor man ein Amt einschaltet.

Wie du bereits erwähnt hast, sehen manche Betriebsräte ihre Schwerpunkte anders angesiedelt, als sich mit Arbeitssicherheit zu beschäftigen.

In grossen Betrieben hat Arbeitssicherheit schon einen Stellenwert, dem man auch das notwendige Interesse entgegen bringt. Ich kenne Betriebe, da gibt es fast für jede Abteilung besonders geschulte Mitarbeiter, die für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmugen beauftragt sind. Das sind Fulltimejobs.