Ist eine Erbteilsübertragung steuerpflichtig?

3 Antworten

Das ursprüngliche Erbe ist natürlich steuerpflichtig. Der Verkauf ist als Privates Veräußerungsgeschäft insoweit steuerpflichtig, als das Gewinn ( = Kaufpreis - Wert des Erbes zum Erbzeitpunkt) erzielt wurde.

Warum schiebst du immer deinen Kollegen vor? Es gibt wohl kaum Leute die diese Informationen gerne teilen. Hat er denn nun geerbt oder hat er nur seinen Erbanspruch veräußert? Schau einfach mal unter Abfindung weichender Erben nach, dann kannst du dir deine Frage selbst beantworten.

Wenn man mit 200 TSD € handeln kann, kann man sich auch einen Steuerberater leisten.

Da muss der Großvater aber ordentlich was zusammengerafft haben, damit sein Enkel ein solches Vermögen bekommt. Wer 200.000 € für seinen Erbteil bekommt und permanent seinen Kollegen vorschiebt, kann sich selbstverständlich keinen Steuerberater leisten. :-) Vielleicht bekommt das Portal was in die Kaffeekasse.