Ist eine Erbschaft ein einseitiges oder mehrseitiges Rechtsgeschäft?

2 Antworten

Ein Einseitiges, denn der Erblasser bestimmt allein, ob und wie er die Erbmasse aufteilt. da gibt es für die Erben keinerlei Verhandlungsspielraum, da er erst nach dem Tod des Erblassers erfährt was er bekommt. 

Er kann dann nur noch das Erbe annehmen oder Ausschlagen. Gegen die Aufteilung des Erbes kann er nur was unternehmen, wenn die Verteilung nicht dem Deutschen Recht entspricht(Testament nicht gültig da nicht der deutschen Norm entsprechend/ Pflichtteilsansprüche nicht beachtet etc.)

Vielen Dank für die Antwort. Aber warum ist eine Schenkung dann ein mehrseitiges Rechtsgeschäft? Ich kann eine Schenkung doch schließlich auch ausschlagen.

§ 1937 BGB Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung

Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen.

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also ganz eindeutig ein einseitiges Rechtsgeschäft