Ist eine Elementarversicherung auf die Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegbar?

8 Antworten

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. Sind die (Mehr)Kosten für die komplette Elementarversicherung über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf die Bewohner umlegbar?

Ja, sind sie.

Versicherungen gegen Elementarschäden sind im § 2 Pkt. 13 Betriebskostenverordnung explizit benannt.

Sofern sich also in deinem Mietvertrag ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung befindet, musst Du diese Kosten tragen.

Grundsätzlich kann man auch die Versicherung gegen Elementarschäden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen. Ob das in Deinem Falle geht, hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Wenn Du einen Formularmietvertrag abgeschlossen hast und dort Gebäudeversicherung steht, müssen die Mieter auch die Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden akzeptieren. Wenn aber explizit nur Versicherungen gegen F, LW und Sturm genannt sind, mußt Du m. E. den Mietvertrag ändern oder es versuchen und hoffen, daß die Mieter das akzeptieren.

Ja ist sie

Gebäudversicherungen sind umlegbar!

Auch wenn dort nur die normal übliche Hausversicherung für Feuer, Leitungswasser und Sturm angegeben ist. Die Versicherung soll um den Baustein der "Elementarversicherung" (Naturkatastrophen) erweitert werden. Ist diese Erweiterung(Verteuerungen) umlegbar?

@koebes48

Ja klar! Ansonsten hätte ich dies in meiner Antwort differenziert!

Lies den Mietvertrag! Wenn dort die Gebäudeversicherung zur Umlage ausgewiesen wurde, steht einer Umlage auf die Mieter nichts im Wege!

Auch wenn dort nur die normal übliche Hausversicherung für Feuer, Leitungswasser und Sturm angegeben ist. Die Versicherung soll um den Baustein der "Elementarversicherung" (Naturkatastrophen) erweitert werden. Ist diese Erweiterung(Verteuerungen) umlegbar?