Ist eine Einzugsbestätigung des Wohngebers ein Mietvertrag?
Ich habe termin in Bürgerbüro gemacht und wollte mich unmelden in eine neue Wohnung, ist das quasi ein Mietvertrag? Oder reicht eigentlich nur den Mietvertrag
Muss der Vermieter da irgendwas ausfüllen, wo kriegt man sowas? Wenn ja überhaupt
3 Antworten
Zur Anmeldung brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung.
Der Mietvertrag reicht da nicht bzw. ist völlig irrelevant ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht oder nicht.
Das Formular bekommt man beim zuständigem Einwohnermeldeamt. Oft auch als Download auf der Webseite.
Du brauchst für deine Anmeldung keinen schriftlichen Mietvertrag. Was du brauchst ist die Wohnungsgeberbestätigung deines Wohnungsgebers. Die bekommst du nur, wenn du tatsächlich bei ihm eingezogen bist,. Sobald das der Fall ist und du Miete gezahlt hast, bist du sein Mieter, auch ohne schriftlichen Mietvertrag.
Rein rechtlich ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung keinesfalls den / einen Mietvertrag.
Der Wohnungsgeber macht sich strafbar, wenn er eine WGB ausfertigt für eine Person, die nicht bei ihm eingezogen ist (also quasi blanko). Das wäre ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz.
Seit 2015 brauchst du bundesweit eine sogenannte "Wohnungsgeberbescheinigung", die vom Vermieter auszufüllen ist, um dich umzumelden. Die kann er sich online runterladen und ausdrucken...