Ist eine defekte Zündspule ein Sachmangel?
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. zwei Monaten einen drei Jahre alten Polo bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft (Laufleistung knapp 25.000 km) . Gestern musste der Wagen leider in die Werkstatt, eine Zündspule war defekt und musste ausgetauscht werden. Da ich beim Händler eine teure Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe, kam zum Glück die Versicherung für den Schaden auf. Das Abschleppen musste ich aber selber zahlen. Nun meine Frage: kann ich die Abschleppkosten vom Händler zurückverlangen (immerhin 115 €)? Das Problem ist, dass ich das Auto nicht dort gekauft habe, wo ich es nutze, und somit das Auto nicht zum Händler zur Reparatur bringen konnte. Dafür müsste ich erst 200 km fahren und das war in dem Zustand des Autos natürlich nicht möglich. Ist eine defekte Zündspule bei einem drei Jahre alten Auto "normal"? Ist das Verschleiß oder eher ein Sachmangel? Und wenn es ein Sachmangel ist, ist der Händler dann verpflichtet, mir die zusätzlichen Kosten zu erstatten?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
3 Antworten

Besten Dank schon mal newcomer und Lifthrasil.
@ Lifthrasil: Der Abschlepp-Mensch und die beim Autohaus sagten mir, dass wenn ich die VW-eigene Garantie hätte, würden die auch die Abschleppkosten übernehmen. Ich hab aber "nur" eine Car Garantie. Wenn das Auto nun dort kaputt gegangen wäre, wo ich es gekauft habe, hätte ich direkt den Händler anrufen können, dass der sich darum kümmert (der hat nämlich auch ´ne Werkstatt). Und der hätte dann auch gleich die Abschleppkosten zahlen können, oder nicht?
Laut § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln): Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Triftt 3. nicht zu?

eine Zündspule ist Sachmangel, das andere würde ich probieren, da du ja mit dem Auto nicht fahren konntest

Die Abschleppkosten musst Du so oder so tragen, diese fallen nicht in die Garantie. Diese betrifft NUR das Auto.