Ist eine Befristung ohne Sachgrund nach 7 Jahren Honorarvertrag erlaubt???

3 Antworten

Du hattest bisher keinen Arbeitgeber sondern warst selbständig, mit einem oder mehreren Auftraggebern.

Selbständige, auch jene die nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind eben keine Arbeitnehmer, drum finden auf sie arbeitsrechtliche Bestimmungen zum großen Teil keine Anwendungen.

Nach meinem arbeitsrechtlichen Verständnis, insbesondere aber unter Auslegung des § 14 TzBfG, ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Sachgrund dann zulässig, wenn es sich (unter der Betrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls) um eine "reinrassige" Honorartätigkeit gehandelt hat.

Auf die konkrete (hier siebenjährige) Dauer kommt es in diesem Fall nicht an.

... vielleicht war der Zoll ja da oder er hat nur Angst, daß der kommt.

Zudem gibt es dann ja nun bezahlten Urlaub und anderes. Auch die KV sollte günstiger werden.