Ist eine auf den Asphalt gemalte Geschwindigkeitsbegrenzung (ohne Schild) bindend? Oder nur Hinweis?

9 Antworten

schon sooo lange her, aber imm er noch aktuell ! es ist eben eine spitzenmäßige Frage.

Zeichnungen von Verkehrs-Zeichen auf der Fahrbahn oder "sonstwo" haben alleine keine straßenverkehrsrechtliche Bedeutung. Sie unterstützen nur die handelsüblichen Schilder.

Verkehrschilder unterliegen einer DIN Norm, wenn man die nachschlägt, dann steht da drin, das sie auf einem reflektierenden Untergrund sein müssen, selbst die Farbtöne sind vorgschrieben nach RAL. Ein Straßenbelag oder eine Hauswand sind keine reflektierenden Untergründe.

Man könnte maximal auf Paragraph 1 verweisen, denn wenn eine Hauswand mit einem Zeichen versehen ist, das die Stelle frei bleiben muss für die Feuerwehrzufahrt, dann würde ich mich schon danach richten. Wer behindert schon gerne einen Einsatz im Notfall.

Es gibt aber kleine Lumpen, die sowas dorthin malen, wohin sie es haben wollen, um vor Parkern geschützt zu sein oder selbst einen Parkplatz zu haben, aus diesem Grunde sind diese Schilder nicht zulässig und es ist ihnen auch nicht folge zu leisten, wenn nicht ein normales Verkehrsschild dies auch ausweist.

Ergo ! Alle auf Straßen und Wänden gemalten Verkehrsschilder gelten nur, wenn diese durch ein rechtliches Verkehrsschild ausgewiesen sind.

große Frage: war es ein verkehrsberuhigter Bereich? dann gilt das Limit (auch in Spielstraßen) solange, bis es durch entsprechende "Gegenkennzeichnung" wieder aufgeboben wird (Zeichen 274.1 und 274.2).
ansonsten gilt grundsätzlich, auch wenn die stvo dies nicht eindeutig regelt, dass ein Streckenverbot bis zur nächsten öffentlichen Einmündung (dies kann auch ein Feldweg sein) gilt. pervers ist hier, dass die stvo schwammig bleibt, während in der Verwaltungsvorschrift der StVO verlangt wird, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.

in Deinem Fall solltest Du noch einmal nachsehen, ob nicht doch ein Streckenverbot vorhanden ist - zwingend wäre das das Zeichen 274-53. Solange dieses Zeichen nicht aufgestellt wurde, sind "Bodenkennzeichen" nicht bindend - sie werden meines Wissens in der stvo nicht einmal erwähnt.

übrigens - gute Frage, gibt ein Sternchen ;-)

Nein, eine auf den Asphalt gemalte Zahl stellt keine Geschwindigkeitsbeschränkung dar. Es kann jedoch sein, dass sie auf eine Streckenbeschränkung hinweist. Die Tempo-Schilder müssen nämlich nicht an jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden um gültig zu sein. Dann kannst Du Dich wegen der Zahl auf dem Asphalt nicht mit Ortsunkundigkeit herausreden.

Genau so bindend wie Fahrbahn- Leitlinien- oder markierungen. Z.B. durchgehende Linie - Überholverbot.

das ist doch unsinn, wie soll bei schnee z.b ein autofahrer die auf den asphalt geschmierte 30 sehen, wenn es kein schild vorher gibt ? außerdem sind das nur hinweise, keine vorschriften.

Ich meine ist nur in Verbindung mit Schild gültig - z.B. in einem verkehrsberuhigten Bereich.