Ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen? (EBay Kleinanzeigen)?

5 Antworten

Ein Interessent wollte einen Preis von uns wissen. Den haben wir ihm genannt. 

Angebot

Daraufhin hat er per E-Mail geschrieben, dass er für (als Beispiel) 30 Euro inkl. Versand die Sachen gerne nehmen würde.

Dies haben wir ihm bestätigt, dass das in Ordnung geht und ihm auch unsere Daten geschickt.

damit ist ein rechtsgültiger KV geschlossen worden - nur was bringt es dir weitere Schritte einzuleiten

ER hat eigentlich seinen Vertrag aufzulösen versucht, meines Erachten bringt es nix weiter darauf zu reagieren.

- stell es erneut ein - 

Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zustande.

Das wäre hier gegeben, wenn es sich so verhält wie du schreibst.

Aber wegen eines solchen Betrages wird es sich kaum lohnen, eine Klage anzustreben. Dafür müsstest du sofort in Vorleistung gehen.

Das geht dann aus, wie das "Hornberger Schießen" und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Vielen Dank! 

Ich weiß ja, aber so eine Art und Weise geht empfindlich an mein Unrechtsbewusstsein! Einfach mal drauf los kaufen und wenn man was besseres findet, einfach "abspringen". 

Zumal man als Verkäufer ja in der Zwischenzeit jemand anderem evtl. abgesagt hat - und dann ist es doppelt ärgerlich! 

@Citymaus123

Das kannst du höchstens an ebay melden. Ob die darauf reagieren,  kannst du überhaupt nicht überprüfen.

Es ist nichts verbindliches zustande gekommen

Danke. Aber warum nicht? Angebot / Annahme?? 

@Citymaus123

Ein Interessent wollte einen Preis von uns wissen. Den haben wir ihm genannt. Daraufhin hat er per E-Mail geschrieben, dass er für (als Beispiel) 30 Euro inkl. Versand die Sachen gerne nehmen würde

Das ist nur eine Nachfrage nach einem Angebot

@Daishinchan

falsch - die Nachfrage war bereits die Frage nach dem Preis - 

Preis wurde verschickt - das war das Angebot - was der Käufer auch akzeptiert hat.

@peterobm

Wo steht den das der Käufer es akzeptiert hat nachdem das OK von dem Verkäufer kam?

@peterobm

Da könnte man natürlich jetzt einem arbeitslosen Anwalt einen gefallen tun (und den natürlich auch im voraus bezahlen). 

Man kann sein Geld aber genau so gut aus dem Fenster werfen.

Naja es ist schon möglich. 

Wenn man es jetzt 100% rechtlich sieht, ist es ein Kaufvertrag mit 2 Willenserklärungen. Da es sich hier aber um C2C (Privat zu Privat) handelt, kommt es durch aus mal vor, dass Käufer einen Rückzieher machen. Hier geht es halt meist auf Kulanz des Verkaufers. Anders wäre es direkt bei eBay. (Nicht Kleinanzeigen) - Das ist jedoch ein anderes Thema. ;) 

Doch, das geht so und auch noch ganz anders. 

Sei doch froh, dass er dir gleich gesagt hat, was Phase ist und du nicht 14 Tage lang hinter nicht eintreffenden Geld herläufst. Die meisten melden sich einfach gar nicht mehr, wenn sie etwas doch nicht wollen.