Ist ein Unternehmen gesetzlich VERPFLICHTET, Bewerbern eine Absage zu schreiben?

5 Antworten

In welchem Gesetz sollte so etwas denn Deiner Meinung nach stehen? Und welche Konseqenzen sollte ein Verstoß gegen dieses Gesetz haben? Geldstrafe? Schadenersatzanspruch? Ist denn ein Schaden entstanden? Wie wird der begründet?

Ich sehe keinen Grund so etwas gesetzlich zu regeln. Es mag ja in Deutschland sehr viel gesetztlich geregetl sein aber es gibt noch Dinge, für die man kein Gesetz braucht.

SGB IX, da soll was stehen! Habe aber keine Ausgabe da. Ich sehe das auch so, dass kein Schaden begründet ist, aber im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) finden sich ja auch genug weniger als schwache Gründe für Schadensersatzforderungen...

Im Normalfall sollte der menschliche Anstand gebieten, daß Bewerbungen auch beantwortet werden. Doch es gibt kein Gesetz, das die Unternehmen dazu zwingt.

Leider sind die dazu nicht verplichtet, die meisten Jagen meine Kostspieligen unterlagen dem entsprechend wahrscheinlich einfach in dne aktenschredder....

Das dürfen Sie nicht, ganz klar. Auf Anforderung müssen die zurück geschickt werden, sie sind Dein Eigentum und bleiben es auch. Bei Bewerbungen per Email passiert das übrigens nicht, ist preiswert und gut. Einfach vorher anrufen, ob Emailbewerbung gewünscht!

Die Verpflichtung dazu haben Betriebe soweit ich weiß nicht. Aber es macht natürlich auch keinen guten Eindruck einfach wortlos alles wieder zurück zu schicken, daher setzen die meisten Firmen dafür ein kleines Schreiben auf. Aber der Betrieb ist natürlich verpflichtet dir die Unterlagen zurück zu geben, denn diese sind ja dein Eigentum.

Muß man nicht, nein.

Worauf begründest Du das? Im SGB IX soll etwas zum Ablauf des Bewerbungsvorgangs stehen, habe ich aber nicht da...

@MahaSurya

Unangeforderte Bewerbungsunterlagen müssen nicht zurückgesandt werden. Ich habe aber keinen Gesetzestext dazu gefunden.