Ist ein Testament das nicht handschriftlich erstellt wurde sondern nur unterschrieben ist von Erblasser und beim Amtsgericht hinterlegt wurde gültig?

7 Antworten

Ein handschriftliches Testament mit Datum und Unterschrift ist gültig.

Ein maschinell erstelltes Testament ist nur dann gültig, wenn es vom Notar beglaubigt wurde. Also bringt es gar nichts, ein Testament am PC zu erstellen, zu unterschreiben und bei Gericht zu hinterlegen - so ein Testament ist ungültig..

Ein Testament muß eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden oder über einen Notar gemacht werden, um gültig zu sein. Ein nicht handschriftliches Testament muß notariell beurkundet werden. Eine einfache Unterschrift des Erblassers reicht nicht, das Testament wäre formunwirksam, also ungültig.

Normalerweise kann man ein formunwirksames Testament aber gar nicht erst in amtliche Verwahrung geben.

ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden; das hat volle Gültigkeit.

Geschrieben mit Maschine aber eigenhändig unterschrieben - UNGÜLTIG

nur ein Notar darf es mit Maschine schreiben, er beurkundet das Ganze und überprüft die Personalien der Anwesenden bzw. des Testierenden

Nein, es sind nur handschriftliche oder notariell beglaubigte Testamente gültig. Eine Unterschrift reicht nicht aus.

nein, ist es nicht

Also ist es ungültig ?

@diggi53

Sofern nicht notariell beglaubigt, ja. § 2247 BGB (1)

@diggi53

ist gültig

@canesten

Nö....§ 2247 BGB (1)

Warum liest man nicht erst mal nach bevor man antwortet? Ist nur ein Satz und wirklich unmissverständlich, wie jedes Gesetz.

@ZuumZuum

Ich verstehe nur Bahnhof