Ist ein Testament das nicht handschriftlich erstellt wurde sondern nur unterschrieben ist von Erblasser und beim Amtsgericht hinterlegt wurde gültig?
Kann man das ihrgendwie angreifen, hätte ja von sonst jemand beim Amtsgericht eingereicht worden sein, und der Erblasser keine Kenntnisse von hat.
7 Antworten
Ein handschriftliches Testament mit Datum und Unterschrift ist gültig.
Ein maschinell erstelltes Testament ist nur dann gültig, wenn es vom Notar beglaubigt wurde. Also bringt es gar nichts, ein Testament am PC zu erstellen, zu unterschreiben und bei Gericht zu hinterlegen - so ein Testament ist ungültig..
Ein Testament muß eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden oder über einen Notar gemacht werden, um gültig zu sein. Ein nicht handschriftliches Testament muß notariell beurkundet werden. Eine einfache Unterschrift des Erblassers reicht nicht, das Testament wäre formunwirksam, also ungültig.
Normalerweise kann man ein formunwirksames Testament aber gar nicht erst in amtliche Verwahrung geben.
ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden; das hat volle Gültigkeit.
Geschrieben mit Maschine aber eigenhändig unterschrieben - UNGÜLTIG
nur ein Notar darf es mit Maschine schreiben, er beurkundet das Ganze und überprüft die Personalien der Anwesenden bzw. des Testierenden
Nein, es sind nur handschriftliche oder notariell beglaubigte Testamente gültig. Eine Unterschrift reicht nicht aus.
nein, ist es nicht
Sofern nicht notariell beglaubigt, ja. § 2247 BGB (1)
ist gültig
Nö....§ 2247 BGB (1)
Warum liest man nicht erst mal nach bevor man antwortet? Ist nur ein Satz und wirklich unmissverständlich, wie jedes Gesetz.
Ich verstehe nur Bahnhof
Also ist es ungültig ?