Ist ein Telefonat mit dem eigenen Kind "Umgang"?

3 Antworten

Grundsätzlich darf er nicht einfach ohne Zustimmung der Mutter mit dem Kind telefonieren. Schon gar nicht, wenn es ohnehin schon Probleme beim Umgangsrecht gibt, wie die Anordnung des begleiteten Umgangs zeigt.

simonpeters1979 
Fragesteller
 21.09.2021, 16:28

Vielen Dank. Haben Sie einen Tipp, was (es geht um mich und meine Tochter) ich tun kann um wenigstens mal von ihr erfahren zu können wie es in der Schule ist (sie wurde diesen Sommer eingeschult), ob ihr die Schule spaß mach, wie der Urlaub war u.s.w.?

Roland Sperling  22.09.2021, 21:10
@simonpeters1979

Was"äußere" Umstände betrifft - z.B. die Frage, ob sie sich gut in die Schule eingelebt hat, Fragen nach ihrer Gesundheit, ihren schulichen Leistungen usw.-, so ist die Mutter Dir gegenüber auskunftspflichtig. Diese Auskünfte kannst Du notfalls sogar beim Familiengericht einklagen. Alle andere wird normalerweise während des Umgangs besprochen. Hier kannst Du nur versuchen zu erreichen, dass der (begleitete) Umgang wieder stattfindet. Begleiteter Umgang ist allerdings keine Dauerlösung, sondern nur für den Übergang gedacht. Wenn der begleitete Umgang nicht dazu führt, dass sich die Situation verbessert, kann es passieren, dass das Gericht den Umgang erst einmal für eine gewisse Zeit völlig aussetzt.

Soweit ich weiß gilt auch das als Umgang, denn auch am Telefon kann man das Kind beeinflussen. Banz genau kann dir das aber die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagen.

Vielleicht auch ne Möglichkeit: Mutter ist beim TElefonat dabei, TElefon wird auf laut gestellt

simonpeters1979 
Fragesteller
 21.09.2021, 16:24

Jugendamt und Anwältin sagen unterschiedliche Dinge (siehe meinen Kommentar unter der Antwort von "Bitterkraut").

Vielleicht auch ne Möglichkeit: Mutter ist beim TElefonat dabei, TElefon wird auf laut gestellt

Das fänd ich super. Nur leider würde sich die Kindesmutter nicht darauf einlassen. Sie ist vermutlich sehr zufrieden mit der gegenwärtigen Situation.

Nordseefan  21.09.2021, 16:25
@simonpeters1979

Schade, (wegen der Mutter) Ich würde da (leider) eher tun was das JA will (wegen "Wohlverhalten" kann dir später nur helfen. allerdings sollte jetzt die Situation keine Monate andauern

simonpeters1979 
Fragesteller
 21.09.2021, 16:36
@Nordseefan

Das tut sie bereits:

Letzter "richtiger" Umgang: Mitte April

Dann 1,5 Monate gar kein Umgang.

3x begleiteter Umgang, die Umgangspflegschaft hat hingeworfen und seit Ende Juni wird jeder Kontakt verweigert.

Eine neue Umgangspflegschaft wird vom Gericht (angeblich) seit Anfang Juli gesucht. Das Gericht hat aber, wie die Akteneinsicht ergab, noch keine potenziellen Umgangspflegschaften angefragt.

Niemand kann mir helfen. Mein Kind wird mir (mittlerweile seit fast drei Jahren) kontinuierlich entfremdet und alle Prozessbeteiligtinnen (ja, alles Frauen):

🙈🙉🙊

Ich weiß langsam nicht mehr weiter. 😢

Nordseefan  21.09.2021, 16:38
@simonpeters1979

Wie wäre es mit einem neuen Anwalt? So geht es auch wieder nicht.

simonpeters1979 
Fragesteller
 22.09.2021, 05:54
@Nordseefan

Ich würde gerne den Anwalt wechseln. Ich habe auch schon mit anderen Anwälten telefoniert, die aber allesamt keinen Fall übernehmen wollen, der schon drei Jahre alt ist mit einer mehr als tausendseitigen Akte, weil das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Ich kann die Anwälte ja sogar verstehen.

Das Jugendamt weiß es sicher. Wende dich bitte an dieses.

simonpeters1979 
Fragesteller
 21.09.2021, 16:19

Habe ich bereits. Auch an meine Anwältin. Die Informationen die ich bekam, sind nur leider widersprüchlich.

Das Problem ist: Das Jugendamt kennt sich juristisch nicht so gut aus. Meine Anwältin zwar schon, aber Anwälte deuten etwaige Urteile zu einem Thema gerne mal so, wie der Mandant es gerne hören möchte. Leider.