Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag rechtskräftig wenn nur der Arbeitgeber unterschrieben hat?

3 Antworten

Wenn du einen vom Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag vorliegen hast liegt ein Angebot seitens des Arbeitgebers vor, mit dir ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Dieses hast du angenommen. Der Arbeitsvertrag ist somit wirksam entstanden.

Beachte: Der Arbeitsvertrag bedarf keiner besonderen Form, auch mündlich oder konkludent (z.B. durch Weiterarbeit nach Ablauf der Kündigungsfrist) kann ein Arbeitsverhältnis entstehen.

Sobald dir ein unterschriebener Vertrag vorliegt reicht das. Wenn jedoch z.B. vereinbart ist, dass du den unterschriebenen Vertrag binnen x Tagen gegengezeichnet zurückschickst, sähe die rechtliche Lage wieder anders aus. Daher die Rückfrage: Was genau ist dein Problem und warum die Frage?

Auch mündliche Arbeitsverträge sind rechtswirksam, aber schwer nachweisbar. Aber du hast ja schon den einseitig unterschriebenen AV vorliegen.

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