Ist ein Schrank (Holz/Metall) rechtmäßig und feuertechnisch in offener Tiefgarage erlaubt einzustellen?

6 Antworten

Eine Garage ist zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Maximal  (kommt auf die Bestimmungen vor Ort an) ist noch ein Satz Winterreifen erlaubt.

Möbel, Einrichtungsgegenstände etc. haben in der TG nix zu suchen.

Es handelt sich um einen Erstbezug der Bewohner. Hausordnung besteht noch keine. Platz wäre auch genug da ... Deswegen die Frage.

@Miche13

Ich meine nicht die Hausordnung, sondern die regionalen (Stadt, Land, Gemeinde...) Bestimmungen, die da sehr unterschiedlich sein können. Auf jeden Fall kann die örtliche Feuerwehr dir da weiterhelfen.

Wer seine Garage zu einer Werkstatt, einem Hobby- oder Abstellraumraum
umfunktioniert, verübt eine so genannte Nutzungsänderung. Und die muss
von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Vor allem, wenn die
Garage als Werkstatt für Arbeiten am Auto genutzt wird, stößt diese
Regelung häufig auf Unverständnis. Trotzdem ist die Rechtslage dieselbe:
Eine mögliche Lärmbelästigung der Nachbarn, sowie ein Ausbau der Garage
oder andere Zusätze, die den Nachbarn einschränken, fallen hier ins
Gewicht.

Für Tiefgaragen gibt es sehr strenge Vorschriften.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Schrank erlaubt wird und zwar aus folgendem Grund:

Egal ob Holz oder Metall und wie brennbar diese Materialen sind, es kommt entscheidend darauf an, was in den Schränken gelagert wird und das kann und will letztlich niemand kontrollieren. So kann es sein, dass bei einem Brand in einer Tiefgarage allein durch die Hitze Materialien zu brennen, zu schmelzen, zu schwelen oder zu verdampfen beginnen, von denen keiner der eingesetzten Feuerwehrleute auch nur einen blassen Schimmer hat.

Man stelle sich eine Tiefgarage mit 20, 50 oder gar 100 Plätzen vor und nur auf der Hälfte davon stehen Schränke mit unbekanntem Inhalt rum...

Wenn die Hausordnung vorschreibt, dass nur Fahrzeuge (und z. B. maximal ein Reifensatz) auf den vermieteten Stellplätzen abgestellt werden dürfen, sonst gar nichts - ist das bindend. Für Schränke gibt es die Wohnung und den Kellerraum. Auch im Hausflur darf nichts stehen.

Nein, das Baurecht ist in solchen Angelegenheiten brutal deutlich und hier bei uns hagelt es manchmal auch Bußgeldbescheide vom Bauamt über meist 500 EUR und das dürfen die auch, so jedenfalls die Gerichte. Viel Glück.