ist ein Rücktritts-/Widerrufsrecht nach notarieller Beurkundung bei einem Hauskauf möglich?
Hallo Ihr lieben, wir haben (von privat) ein Haus (gebraucht) "gekauft", also Zahltag und Schlüsselübergabe findet erst am 01.02.2012 statt (so haben wir es beim Notar vereinbart). Vereinbart wurde auch, dass die Notarkosten vom KÄUFER und VERKÄUFER zu gleichen Teilen bezahlt werden (genau so haben wir´s vereinbart und so stehts auch im Notarvertrag drin). Als die Rechnung vom Notar kam, bekam ich einen Anruf vom Verkäufer (die Rechnung wäre ihm zu hoch und dass er es auf einmal nicht einsieht diesen Anteil der Notarkosten zu bezahlen) Normalerweise müsste er gar keine Notarkosten zahlen, das ist mir schon bewusst, aber er hat ja diesem zugestimmt und dies biem Notar auch unterzeichnet. Jetzt droht er uns damit, dass wenn wir die komplette Summe nicht bezahlen, würde er den Kaufvertrag widerrufen. Meine Frage ist jetzt kann er das wirklich tun? Ich meine irgendwann mal irgendwo gehört zu haben, dass es sich beim Hauskauf um einen der Notarverträge handelt, den man nicht Widerrufen kann (schon gar nicht aus so einem Grund) Was können oder sollen wir jetzt machen? Ich meine abgemacht ist abgemacht - schwarz auf weis!!!
2 Antworten
nein, kann er nicht einfach so widerrufen, er bräuchte schon nen grund dafür
arglistige täuschung von euch oder sonst was
ist hier wohl nicht, lass ihn einfach reden
wenn er die übergabe verzögert, wird ER EUCH schadensersatzpflichtig
ist etwas ärgerlich,wenn man dadurch nicht pünktlich umziehen kann, aber das macht gar nix, ihr könnt euch da an ihm schadlos halten, weil das allerbeste ist!
bei ihm ist was zu holen, er hat ja euren kaufpreis bekommen, ihr könnt ihm die hammelbeine abklagen und er kann sogar zahlen, das ist immer sehr, sehr gut
Nunja, rechtlich ist es so, dass wenn sie ihren notariellen Vertrag nicht einhalten, und Euch dadurch Folgekosten entstehen, dann könnt Ihr Euch die Kosten ersetzen lassen. Und dann kann es richtig teuer werden. Nicht für Euch, sondern für den Verkäufer ^^
nein, ihr nehmt euch dann einfach ein hotel und macht den, der dafür unterschrieben hat, dass es am 1.2 leer ist, haftbar
das kann auch der mann sein, wenn er nicht dafür sorgt, dass er seine vereinbarungen einhält, er müsste seine frau dann rauswerfen, um euch gegenüber seine pflicht zu erfüllen
macht euch keine sorgen, wie thandu schreibst, das könnt ihr euch alles wieder holen, mit zins und zineszins und auch kosten für eure "umstände"
und da sie geld haben, macht es doppelt spass
danke für die Antworten, ich hoffe es kommt nicht all zu weit mit dem ganzen Stress... Werde auf jeden Fall am Montag den Notar anrufen, die Situation schildern... mal sehen was er dazu sagt.
Rücksprache mit dem Notar halten. Normalerweise kann er den Notarvertrag nicht einseitig widerrufen.
Die Verkäufer lassen sich scheiden, anfangs war der Ablauf so ziemlich friedlich, jetzt fängt die Frau da Theater zu machen... Der Mann hat sich ein Häuschen gekauft und ist schon langsam am umziehen und die Frau sagt, die kann da jetzt nicht raus (wie abgemacht zum 1.2.2012) weil sie noch keine passende Wohnung gefunden hat.... Davor sagte sie, auch wenn sie keine passende bleibe auf die schnelle findet, wird sie die Zeit bei einer Ihrer Töchter überbrücken können.... jetzt ist es ihr auf einmal nicht mehr möglich.... Sollen wir die guten Frau denn eigenhändig raus schmeissen (weil wir müssen aus der jetzigen Mietwohnung schon zum 31.01. raus sein), wenns soweit ist oder wie geht man da am besten vor?