Ist ein neuer Herd von der Steuer absetzbar?

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Der V. ist verpflichtet, eine intakte Kochstelle in der Wohnung einzurichten und als Standard Ausstattungsmerkmal zu übergeben.

Für Schäden an diesen Ausstattungen übernimmt der V. die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten zu seinen Lasten, wie Abnutzung Defekte Reparaturen ... (mal vom Vorsatz abgesehen).

Wie dein V. was Steuerlich berücksichtigt ist seine Sache, du jedoch bist davon ausgeschlossen.

Er will nicht zahlen, dann Schreibe ihn, du wirst diesen Anschaffungspreis mit den nächsten Mieten verrechnen !

Er wird garantiert Reagieren.

Viel Erfolg.

Du hättest ihm eine Frist setzen und androhen müssen, daß du nach deren Ablauf selbst einen neuen Herd auf seine Kosten besorgst.

Jetzt braucht er NICHT zahlen.

Ach!?! Der Mieter zerstört einen Herd und der Vermieter muß für den vom Mieter verursachten Schaden aufkommen? In welcher Welt leben Sie denn?

@schelm1

hätte er als Vermieter einen neuen Herd gestellt, er hätte diesen von der Steuerabsetzen können

er hat es ja wohl in Erwägung gezogen.

Nein, kannst du leider nicht - das ist steuerlich so zu betrachten, als würdest du dir einen neuen Sessel kaufen.

Für den Vermieter schon, wenn er damit steuerpflichtige Erträge erzielt; für Sie als Mieter nicht! Weshalb sollte sich der Vermeiter an einem Schaden beteiligen, den Sie verursacht haben? Kaufen Sie einen neuen passenden Herd für die Küche oder lassen sie den Schaden auf Ihre Kosten reparieren und der Fall ist ausgestanden!

Du kannst ihn nicht absetzen, da es ja dein "Privatvergnügen" ist. Er hätte absetzen können. Sei froh. So hast du beim Auszug irgendwann wenigstens einen Herd und musst dir keinen neuen kaufen.