Ist ein neuer Herd von der Steuer absetzbar?
Hallo, mein Vermieter hat sich nun doch gemeldet, weigert sich aber, den Herd zu bezahlen. Grund dafür ist, dass ich mir bei ihm keinen Kostenvoranschlag für die Beschaffung eines neuen Herdes eingeholt habe. Ich hatte ihn nach meinem Missgeschick mit der Herdtür mehrmals aufgefordert, sich mit mir in Verbindung zu setzen, egal ob nun meine Versicherung den Schaden übernommen hätte oder nicht. Er hat sich nie gemeldet und den Schaden begutachtet und auch keine Stellung zum weiteren Ablauf bezogen. So hab ich mir dann doch letztendlich einen neuen Herd gekauft. Er weigert sich, sich an den Kosten dafür zu beteiligen, so dass der neue Herd in meinem Besitz verbleibt. Im Gegenzug verzichtet er auf Schadensersatzleistung und Ersatz bei einem möglichen Auszug aus der Wohnung meinerseits. Ich bin mit diesem Vorschlag nicht ganz einverstanden. Immerhin hat er sich nie gemeldet und hätte er als Vermieter einen neuen Herd gestellt, er hätte diesen von der Steuerabsetzen können, da es eine vermietete Eigentumswohnung mit Einbauküche ist. Mir aber bleibt so die Absetzung bei der Steuer verwehrt oder kann ich den Herd absetzen?
8 Antworten
Der V. ist verpflichtet, eine intakte Kochstelle in der Wohnung einzurichten und als Standard Ausstattungsmerkmal zu übergeben.
Für Schäden an diesen Ausstattungen übernimmt der V. die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten zu seinen Lasten, wie Abnutzung Defekte Reparaturen ... (mal vom Vorsatz abgesehen).
Wie dein V. was Steuerlich berücksichtigt ist seine Sache, du jedoch bist davon ausgeschlossen.
Er will nicht zahlen, dann Schreibe ihn, du wirst diesen Anschaffungspreis mit den nächsten Mieten verrechnen !
Er wird garantiert Reagieren.
Viel Erfolg.
Du hättest ihm eine Frist setzen und androhen müssen, daß du nach deren Ablauf selbst einen neuen Herd auf seine Kosten besorgst.
Jetzt braucht er NICHT zahlen.
hätte er als Vermieter einen neuen Herd gestellt, er hätte diesen von der Steuerabsetzen können
er hat es ja wohl in Erwägung gezogen.
Nein, kannst du leider nicht - das ist steuerlich so zu betrachten, als würdest du dir einen neuen Sessel kaufen.
Für den Vermieter schon, wenn er damit steuerpflichtige Erträge erzielt; für Sie als Mieter nicht! Weshalb sollte sich der Vermeiter an einem Schaden beteiligen, den Sie verursacht haben? Kaufen Sie einen neuen passenden Herd für die Küche oder lassen sie den Schaden auf Ihre Kosten reparieren und der Fall ist ausgestanden!
Du kannst ihn nicht absetzen, da es ja dein "Privatvergnügen" ist. Er hätte absetzen können. Sei froh. So hast du beim Auszug irgendwann wenigstens einen Herd und musst dir keinen neuen kaufen.
Ach!?! Der Mieter zerstört einen Herd und der Vermieter muß für den vom Mieter verursachten Schaden aufkommen? In welcher Welt leben Sie denn?