Ist ein Mietvertrag auch gültig wenn Kaution+Miete gezahlt wurde?
Hallo,ist ein Mietvertrag auch gültig, wenn man Kaution und Miete gezahlt hat? Ich darf den Vertrag Vorort noch nicht unterschreiben, sondern muss ihn zuerst dem Jobcenter vorlegen. Für den Termin mit dem Vermieter soll ich nämlich Kaution und Miete mitbringen. Darf der Vermieter sich nach dieser Vereinbarung plötzlich für jemanden anderen entscheiden? Immerhin ist der Vertrag ja noch nicht unterschrieben! Ich habe Angst, dass ich die Wohnung nicht kriegen kann, angemessen ist die Wohnung immerhin..
3 Antworten
Solange ich weder einen unterschriebenen Mietvertrag, noch die Schlüssel in den Händen halte, würde ich keinen Cent zahlen.
Darauf hat der Vermieter auch keinen Anspruch. Die Miete ist am 3. Werktag eines Monats zu bezahlen und nicht vor Mietbeginn.
Weiterhin brauchst du erst einmal die Zustimmung des Jobcenters. Allein aus der Zahlung und einer sofortigen Schlüsselübergabe entsteht ein wirksames (mündliches) Mietverhältnis.
Hier wurde vereinbart einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. So lange der nicht von beiden Parteien unterschrieben ist, ist er nicht wirksam.
Auch wenn der Vermieter vor Mietbeginn weder Anspruch auf Kaution oder Mietzahlung hat, wenn er nicht unterschreiben will, will er nicht.
Anspruch auf Miete und Kaution hat er erst nach Vertragsunterzeichnung
Würdest Du jedoch vorher eine Mietzahlung und Kaution bezahlen, käme ein "mündlicher Vertrag " zustande. Und wenn dann das JC nein sagt hast Du ein Problem.
Anspruch auf Miete und Kaution hat er erst nach Vertragsunterzeichnung
Nö, ab Vertragsbeginn. Und dann auch nur auf 1/3 der Kaution.