Ist ein Messer mit einer 29 cm klinge in Deutschland legal?

6 Antworten

In Deutschland sind grundsätzlich erstmal alle Messermodelle erlaubt, die nicht ausdrücklich verboten wurden. Und das sind immerhin noch eine ganze Menge Modelle.

Du musst immer dabei unterscheiden zwischen dem reinen Besitz und dem Führen in der Öffentlichkeit (also der Möglichkeit der direkten "Gewalt" auf einen Gegenstand durch das griffbereite Bei-Sich-Tragen).

Der Besitz eines Messers mit rund 30 cm Klingenlänge ist grundsätzlich zunächst einmal erlaubt, sofern dieses Messer nicht als "verbotener Gegenstand" bezeichnet werden kann. Das ist jedoch bei Messern dieser Klingenlänge eher selten der Fall (auch wenn es sich kurios anhört, aber tatsächlich laut Gesetzgeber verbotene Messer wie z.B. Faust-, Fall- und Butterfly-Messer haben im Normalfall eine wesentlich geringere Klingenlänge.) Du darfst z.B. 50-cm-Bowies, Macheten, Wurfmesser, Dolche und Bajonette - sogar Schwerter - besitzen, jedoch nicht in der Öffentlichkeit führen.

Und auch bei diesen Fällen gibt es die Ausnahme des sozio-kulturellen Bedarfssachverhaltes, denn kein Polizist nimmt dem Taucher sein Tauchermesser oder dem Jäger sein Jagdmesser weg, auch wenn hier die Klingenlänge von gesetzlich vorgeschriebenen 12 cm überschritten wird, ab der ein Führen in der Öffentlichkeit grundsätzlich zunächst nicht erlaubt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es keine Waffe oder ein verbotenes Messer ist dann ist es legal zu besitzen!

Wenn es eine Waffe ist ( Bajonett zum Beispiel) dann erst ab 18!

Aber eben alles nur Zuhause, denn in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt...

Woher ich das weiß:Hobby

wenn es ein Werkzeug (Küchenmesser) ist, ja

Und ein Bajonett oder Dolch mit der Länge? Sind die etwa nicht legal, macht man sich strafbar, wenn man sowas kauft und damit besitzt?

@Novos

Nein. Der Erwerb und der Besitz von Blankwaffen wie z.B. Dolchen oder Bajonetten ist dann legal, wenn man volljährig ist, und rein theoretisch kann auch das Führen legal sein, da sich § 42a Absatz 2 Waffengesetz auch auf Waffen bezieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Oh bitte! Nicht raten oder nach Bauchgefühl "vermuten". Das hilft keinem Fragesteller hier weiter. Stell dir nur vor, du gehst mit einem grippalen Infekt zum Arzt, und der sagt dir: "Hmmh, ich glaube, du bist ein wenig krank, aber nur, wenn du Fieber hast, vermute ich." Das Gesicht des Patienten möchte ich dann mal sehen! (Nicht nur Küchenmesser sind Werkzeuge, sondern auch Jagd- und Fahrtenmesser, Macheten sowie Angler, Taucher- und Filetiermesser, diese nur als Beispiele).

Die gesetzlichen Grundlagen zum Besitz und Führen von Messer in der Öffentlichkeit stehen im Waffengesetz §42 a . Das kann man sogar googlen.

Du darfst es Besitzen, aber nicht mit führen

Bei Amazon Deutschland habe ich gerade ein Küchenmesser mit 30cm Klinge gefunden.