Ist ein medizinisches Gutachten vor Gericht rechtlich für alle Parteien bindend?

6 Antworten

Wenn das Gericht ein Gutachten einholen lässt, wird es auch danach entscheiden. Mit dem non-sense Argument wird der Vorsitzende sich da eher nicht beeindrucken lassen sondern die Expertenmeinung, um die er für seine Rechtsfindung bat, auch anerkennen :-O

Von den Parteien vorlgelegte dürfen natürlich mit Gegengutachten angezweifelt werden.

G imager761

Ein Gutachten ist eine Aussage eines Experten, diese ist, wie jede andere auch, erschütterbar. Sofern es ein Parteigutachten ist, werden eh eher die Ansichten und Erwartungen der beauftragenden Partei enthalten sein, aber auch ein gerichtlich bestellter Gutachter kann sich irren. In komplizierten Fällen werden regelmäßig Gutachten und Gegengutachten vorgelegt. Am Ende muss der Richter entscheiden, welche Argumente er für nachgewiesener hält.

schon klar, dass das eine Gutachten das andere aufheben kann. Aber könnte man ein Gutachten (gerichtlich bestellt) mit dem bloßen Wort des Zweifels aushebeln?

@Zitronensorbet1

Jedes Argument, dass man vorbringt, muss begründet sein, d. h. um ein Gutachten anzuzweifeln muss man die fehlerhaften Annahmen, unrichtigen Sachverhaltsdarstellungen oder wissenschaftlich fehlerhaften Schlußfolgerungen benennen. Das geht in der Regel nur durch die Aussage eines Experten, der die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens dem Gericht plausibel macht.

@Zitronensorbet1

Nein. Gerade weil der Vorsitzende mangels Fachkenntnis die gegensätzlichen Vorträge der Parteien nicht abwägen und beurtelílen kann, bedient er sich ja einer Expertise.

Und der wird er in seiner Entscheidung auch folgen.

Gerichtlich bestellte und vereidigte Sachverständige stehen nicht in dem Ruf, die Meinung des zahlenden Auftraggebers zu vertreten, wie dies bei Privatgutachten der Regelfall ist.

Sonst bekömen sie keine weiteren Aufträge des Gerichts, von denen sie gut leben können.

@imager761

Die endgültige Entscheidung trifft der Richter, daher muss er am Ende entscheiden, welcher Aussage welches Gutachters er folgen will und kann, also welche Argumentation für ihn nachverfolgbarer ist. Da er den vom Gericht bestellten Gutachter aufgrund früherer Gutachten kennt, ist die Erschütterung eines von diesem erstellten Gutachtens besonders schwierig, aber nicht unmöglich.

Paragraphen gibt es dafür nicht.

Es kann ein Gegengutachten erstellt werden, die noch andere Gesichtspunkte da mit rein bringen. Viele Punkte sind einfach Ansichtssache, so wie es jemand dann auslegt. 

Hi,

das enrscheidet der Richter. Ein Gegengutachten ist manchmal möglich.

Hallo Zitronensorbet1,

Sie schreiben:

Ist ein medizinisches Gutachten vor Gericht rechtlich für alle Parteien bindend?

Wenn in einem medizinischen Rechtsstreit vor Gericht ein Gutachten eingeholt wird, ist dessen Ergebnis dann das Maß der Dinge oder hat der vom Gutachten benachteiligte die Möglichkeit dieses anzufechten mit der Begründung dass dieses Gutachten non-sense ist?

Antwort:

10 Gutachter = 10 verschiedene Gutachten!

10 Richter = 10 verschiedene Urteile, usw.

Ein Gutachten alleine ist nur ein Teil des Puzzles!

Beispiel Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente:

Das Verfahren landet letztendlich vor dem Sozialgericht, weil die DRV penetrant ablehnt!

Der Richter beauftragt gerichtlich bestellte, von der DRV unabhängige Gutachter!

Kommt es auch hier zu einer Ablehnung, hat der Betroffene Antragsteller in der Regel die Möglichkeit, ein Gutachten nach § 109 SGG zu beantragen und ein neutrales Gegengutachten erstellen zu lassen!

Bei verschiedenen medizinischen Fachgebieten können dies auch mehrere Gutachten werden, je nach Einzelfall!

Die Kosten für dieses Gutachten nach § 109 SGG muß der Betroffene selbst zahlen, zumindest aber vorstrecken!

Beispiel aus der Praxis:

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/sg-berlin-deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg-muss-nach-gerichtlichem-gutachten-schliess.html

§ 109 SGG:

https://dejure.org/gesetze/SGG/109.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich sehe das ganze so, wenn man in einen Prozess geht haben beide die gleichen Chancen, gerecht. Gutachten kommt zu für mich nachteiligen schluss. Nun habe ich aber nicht ein paar 1000 Euro rumliegen um ein gegen Gutachten im Auftrag zu geben. Chancengleichheit, ungerecht.

@Zitronensorbet1

wenn man in einen Prozess geht haben beide die gleichen Chancen, gerecht.

Antwort:

Es gibt keine Gerechtigkeit zum Nulltarif!

Diesen Traum sollten Sie beenden!

Wir müßen nach wie vor um unsere Rechte kämpfen, mit jeweils ungewissem Ausgang!

Dies wird sich auch nicht ändern, solange es Menschen gibt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Gut, kennen sie zufällig die entsprechenden Paragraphen in medizinrecht bzw vor dem Zivilgericht?