Ist ein Maklerauftrag bei der afm-gruppe für Privatleute üblich/sinnvoll?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

also erst einmal grundsätzlich. Der Versicherunsmakler ist so etwas wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Das bedeutet, Du gibst ihm quasi die Vollmacht sich zukünftig um Deine Versicherungsbelange zu kümmern und Du musst Dich nicht mehr kümmern. Dafür ist der Maklerauftrag unter anderem da, als Generalvollmacht.

Wenn der Makler von Dir den Maklerauftrag erhalten hat, kann er in Deinem Namen (Sach-)Versicherungen abschließen, ändern, kündigen und sich im Schadenfall direkt mit den Versicherungen in Deinem Namen "unterhalten".

Hintergrund ist auch, Deine Versicherungen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Normale Versicherungsverträge beim Makler (ich Rede von Sachversicherungen) haben eine Laufzeit von einem Jahr und der Makler sollte einmal im Jahr über die Verträge/Bedingungen schauen und bei Änderungen z. B. in der Bedingungslage oder im Preis-Leistungsverhältnis umswitchen.

Im übrigen müssen Krankenversicherungssachen und Lebens- und Rentenversicherungssachen immer noch von Dir unterschrieben werden, also kann der Makler nicht viel Schmuh treiben, falls Du davor Angst hat.

Lustig finde ich, dass Du bei allen Sachen "nochmal drüber schaust". Warum brauchst Du dann einen Makler, wenn Du ihm nicht vertraust?

Viele Grüße

Andreas

ViperMaster 
Fragesteller
 03.08.2010, 15:12

Das mit dem drüberschauen war anders gemeint: Wollte damit nur sagen, dass ich nicht jeder Empfehlung gleich (blind) folge und mich mit den unterbreiteten Angeboten schon noch intensiv auseinandersetze. Denn es handelt sich zwar um einen unabhängigen Makler, aber wirklich unabhängig ist wohl keiner. Ich sehe deshalb den Vorteil, dass ich über den Makler eine breite Masse an möglichen Versicherungen oder Lösungen analysieren lassen kann, wovon er mir dann eine geeignete Auswahl vorlegt. Diese können dann zusammen mit ihm nochmal im Detail durchleuchtet werden. Wenn ich dann zu einer Entscheidung gelangt bin und das "Go" gebe, muss ich mich mit einem Maklerauftrag um nichts weiter mehr kümmern, richtig?

Also entnehme ich der Antwort auch, dass solche Makleraufträge auch bei Privatleuten üblich sind, wenn man die entsprechenden "Services" nutzen möchte. Ich bin nur deshalb unsicher, weil keiner in meinem Bekanntenkreis insofern irgendwelche Erfahrungen oder davon gehört hat. Mit dem Makler selbst bin ich bis jetzt zufrieden.

Kannst Du vielleicht auch etwas zur allgemeinen Seriösität der afm-gruppe sagen. Konnte dazu im INet nicht wirklich was finden, sondern eher zu MLP.

Danke und Gruß

kbvspunktde  03.08.2010, 18:30
@ViperMaster

Hallo,

der Maklerauftrag ist durchaus üblich, unabhängig von der Kundengruppe (also gewerblich oder privat). Es klingt auf jeden Fall so, als hättest Du einen Makler, der Dich sehr gut berät.

Ich kenne die afm persönlich nicht, allerdings sieht die Internetseite (und deren Inhalt) durchaus vernünftig und seriös aus und auch, was unter Firmenphilosophie geschrieben hat klingt gut.

Im übrigen gibt es durchaus wirklich unabhängige Makler, ich bilde mir zumindest ein einer zu sein.

Hinsichtlich des Maklervertrags, Du MUSST ihn nicht abschließen, dann wird jede Versicherung einzeln unterschrieben, allerdings erhöht sich dadurch der Papierkram für Dich und für den Makler, nur lies Dir den Vertrag auf jeden Fall vorher genau durch.

Es gibt zum Thema Maklervertrag mehrere Philosophien, manche "verkaufen" ihn richtig in der Art "kein Maklervertrag, keine Beratung", ich frage meine Kunden immer und manche Makler verzichten gänzlich darauf. Im Endeffekt ist es jedoch der Maklervertrag, der die Kundenbeziehung Kunde <-> Versicherungsmakler ausmacht. Schau auch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsmakler da gibt es auch einen Link zum Thema Maklervertrag und wenn Du einen Vergleich brauchst, sag Bescheid, dann schick ich Dir auch gerne einen Maklervertrag zum vergleichen.

viele Grüße

Andreas

ViperMaster 
Fragesteller
 04.08.2010, 20:49
@kbvspunktde

Dass ich ihn nicht abschließen muss, hat mir mein Makler auch gesagt. Er hat es eben angeboten, um den zusätzlichen Service zu bieten, dass ich mich um den Papierkram nicht mehr kümmern muss. Alternativ hat er mir angeboten eine Vollmacht zu erteilen, um bei den bestehenden und zukünftigen Versicherungen die Vertrags-Infos einzuholen, damit er die zyklische Überprüfung der Verträge machen kann.

Soweit sagt mir der Maklerauftrag auch zu. Das einzige was mir nicht so zusagt ist die Laufzeit von 1 Jahr mit 3 Monate Kündigungsfrist. Was ist, wenn jetzt (warum auch immer) die Zusammenarbeit nicht mehr läuft und ich schnell weg will?

Ein Maklerauftrag zum Vergleich wäre klasse!

kbvspunktde  05.08.2010, 01:32
@ViperMaster

Hallo ViperMaster,

also zunächst Maklerverträge zum Vergleich findest Du hier: http://www.vermittlerprotokoll.de/ergebnis/maklerv/maklerv_home.php

Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen. Wenn Du den Maklervertrag unterschreibst und Du noch andere Versicherungen hast, die Du NICHT bei Deinem Makler abgeschlossen hast, dann kann er bei den Versicherern eine Bestandsübertragung beantragen und erhält somit die Betreuungsprovision von allen Versicherungen. Ein weiterer Punkt ist, wenn Du einen neuen Vermittler/Makler kennen lernst und bei diesem eine neue Versicherung abschließt, ohne den Maklervertrag vorher zu kündigen, dann erhält Dein bisheriger Makler die Abschluss und Bestandspflegeprovision, kann sie sogar einklagen.

Die Vertragslaufzeit von einem Jahr ist durchaus usus. Passt ja auch, da die Sachversicherungen beim Makler i. d. Regel ein Jahr laufen. Mein Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann aber jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden. Ich würde Deinen Makler fragen, ob er sich darauf einlässt. Verträge sind ja nicht in Stein gemeisselt.

Ich hoffe ich habe alle Fragen beantwortet.

Viele Grüße

Andreas

Reinhards  04.08.2010, 07:30

Sehr gute Antwort!!! Hoffentlich wird das von den vielen selbsternannten "Experten" die hier zum Thema Makler, teil's völlig unsinnige Ratschläge erteilen auch gelesen. Und dann hoffentlich auch verstanden.

Die Antworten bzgl. eines Maklervertrages kann ich nur unterstreichen. Allerdings stellt sich die Frage was passiert bzw. wer ist für Sie zuständig, wenn Ihr derzeitiger Makler bei der afm-Gruppe kündigen sollte? Das bislang aufgebaute Vertrauen müsste "der Neue" doch zunächst mal bei Ihnen gewinnen oder? Mein Tip: Sich einen "unabhängigen", und nicht für eine Drückertruppe tätigen Makler suchen.

Die Versicherungsangelegenheiten über einen Makler zu regeln, ist immer sinnvoll, weil dieser dann (ggf. auch haftend für Fehlberatung) stets zwischengeschaltet ist zwischen Versicherung und Kunde - eine zusätzliche, zudem für dich völlig kostenfreie Service-Einheit also. Egal bei welchem Du dich hier eincheckst (kannst ja auch wieder wechseln), der Makler - mit möglichst produktunabhängiger Angebotspalette (!!!) - haftet stets in gleicher Weise, nämlich nach gleichen Rechtsbezügen. Du kannst hier also völlig emotionsfrei entscheiden / frei wählen. Wenn's Grund zur Klage gibt, dann entfällt ohnehin zum einen jede Wartefrist für einen Wechsel, zum anderen wirst Du über die Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung des Maklers, die dieser für nicht wenig Beitrag vorzuhalten hat für seinen Job, für evtl. Schadensersatz (z.B. Nichtleistung einer Versicherung, obwohl hier ausdrücklich vom Makler Leistungseinschluß zugesagt war) befriedigt. Ein guter Versicherungsmakler zeigt sich für dich daran, daß er zunächst sachlich deinen gesamten Versicherungs-Ordner dem aktuellen Stande nach analysiert, dir danach im Gespräch Vorschläge zur Optimierung (Kostenersparnis bei gleicher Absicherung allein durch Versicherer-Wechsel) unterbreitet und dir all' das Gesagte auch schriftlich ordentlich dokumentiert mitgibt (für den Fall der späteren Nachprüfung).

Ein richtiger Makler arbeitet nur mit einem richtigen Makler-Vertrag. Dies ist für Auftraggeber (Versicherungsnehmer) und den Makler vorteilhaft, weil darin die Geschäftsbeziehung geregelt ist. Wir arbeiten nur mit Makler-Vertrag, ohne jede Ausnahme. Die Grundlage für diese Beziehung ist das gegenseitige Vertrauen. Darum sollte ein Makler-Vertrag auch vom Auftraggeber ohne Frist täglich gekündigt werden können. Bei guten Makler-Verträgen ist das so. Reinhard Durchholz, Versicherungsmakler